Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main: Optimierung der Mehrjahresförderung als Ensemble- und Spielstättenförderung ab dem Förderzeitraum 2027
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen zu optimieren, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Spielstätten und Ensembles besser zu berücksichtigen. Dies soll zu einer gezielten Förderung ab 2027 führen, daraufhin wird ein passgenaues Fördermodell erarbeitet.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
1) Der Magistrat wird beauftragt, für den Förderzeitraum ab 2027 unter Berücksichtigung der vorgenannten Erhebung ein geeignetes Fördermodell für eine Spielstättenförderung im Rahmen der Mehrjahresförderung zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung vor der Implementierung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2) Die Ensemble- und Spielstättenförderung für die Haushaltsjahre 2027 ff. ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Dezernates VII zu priorisieren.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66), wurde das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt und bezogen auf die Förderdauer von jeweils 3 Jahren mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert.
Mit dem hier vorliegenden Vortrag des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung soll die Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen eine weitere Verbesserung hinsichtlich einer Präzisierung des Förderinstrumentariums erfahren.
B. Alternativen
Beibehaltung einer aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Fördersystematik
C. Lösung
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass ein wesentliches Merkmal der Frankfurter Theaterlandschaft, nämlich die häufig anzufindende hybride Betriebsstruktur aus Ensemble und Spielstätte, die ursprünglich stark für die Förderung innerhalb eines übergreifenden Fördermodells sprach, zwar fortbesteht, dass aber für die unter hohem finanziellen Druck stehenden Spielstätten insgesamt eine eigenständige, vertiefte, kriteriengestützte und auch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker berücksichtigende Fördersystematik angemessen wäre.
Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die Theaterspielstätten zu erreichen, beabsichtigt der Magistrat unter Zuhilfenahme externer fachlicher Unterstützung auf Basis der in der Anlage befindlichen Erhebung der Freien Spielstätten einen entsprechenden Erarbeitungsprozess zu initiieren. Dieser soll unter Beteiligung von Frankfurter Akteuren u.a. aus dem Feld der Freien Spielstätten und der Verbände der Darstellenden Künste erfolgen. Der Magistrat plant, eine beschlussreife Vorlage für eine ab 2027 zu implementierende Spielstättenförderung spätestens im ersten Quartal 2025 vorzulegen, damit im Sommer 2025 eine hinreichende Grundlage für das voraussichtlich im Winter 2025/2026 liegende Antragsdatum der neuen Spielstättenförderung ab 2027 vorliegt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die für die Zuhilfenahme externer fachlicher Unterstützung des Prozesses entstehenden einmaligen Kosten werden aus vorhandenen Sachmitteln des Kulturdezernates getragen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren einmaligen oder dauerhaften Kosten für den mit dieser Vorlage zu beschließenden Prozess der Verfahrensoptimierung. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung.
Anlage _1_Erhebung_Freie_Spielstaetten (ca. 1,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)