Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 -…
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Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Finanzmittel für die Bereitstellung von Grundstücken für den Gemeinbedarf, insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Flächen gemäß dem Bebauungsplan Nr. 923 bereitzustellen und die erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadt zu sichern.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem für den Gemeinbedarf erforderlichen Erwerb von (Teil-)Einwurfsflächen im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass 1. eine Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf i. H. v. 59.481 m² erforderlich ist, wovon die Stadt derzeit bereits 1.494 m² einbringen kann, 2. im Rahmen von Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit Abfindungen durch wertgleiche Grundstücke außerhalb des Umlegungsgebietes mit 25.713 m² eingetauscht werden können, 3. somit eine notwendige Einwurfsfläche von 32.274 m² durch eine Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt. 4. für diese Einwurfsfläche von 32.274 m² nach einem kommunalen Wertgutachten Aufwendungen in Höhe von 19.526 T€ entstehen und über die Produktgruppe 14.03 Bodenordnung konsumtiv - Kto.-Gr. 60,61,67-69 abgewickelt werden, 5. der Ergebnishaushalt 2025 mit 20.698 T€ inkl. Grunderwerbsteuer i. H. v. 1.172 T€ belastet wird, von denen 1.362 T€ veranschlagt sind.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2018, § 3491 (M 211) und 11.05.2023, § 3245 (M 47), der Aufstellung bzw. Aufstellungsänderung des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zugestimmt. Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen u.a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Die für diesen Zweck vorgesehene Fläche beläuft sich auf insgesamt 35.048 m² baureifes Land.
Zur Realisierung des Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Beschluss vom 14.03.2019 die Umlegung eingeleitet.
Die Stadt Frankfurt am Main verfügt im Umlegungsverfahren nur über eine Einwurfsfläche von 1.494 m². Zur Bereitstellung der für den Gemeinbedarf erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist allerdings eine Einwurfsfläche seitens der Stadt Frankfurt am Main von 59.481 m² erforderlich.
Durch die geplante Zuteilung und Abfindung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit Grundeigentum außerhalb des Umlegungsgebietes reduziert sich dieser Flächenbedarf im Umlegungsverfahren für die Stadt Frankfurt am Main auf eine Einwurfsfläche von 32.274 m² Rohbauland.
Die erforderliche Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf soll mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen von Grundstücksübernahmen mit einer Abfindung in Geld vorgenommen werden.
Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von 19.525.770 € (605 €/m²) zzgl. 1.171.546 € erforderlich, die bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (PG 14.03 Bodenordnung) im Bereich Wertausgleiche aus Bodenordnungsverfahren zu Mehraufwendungen 2025 i. H. v. 19.336 T€ führen wird. Die pauschalen Ansätze in diesem Bereich werden mit 1.362 T€ p. a. budgetneutral geplant, da die Aufwendungen im Bereich Bodenordnung sich über den jeweiligen Fortgang der Verhandlungen in Umlegungen und dem jeweiligen Planungsverfahren richten.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen u. a. Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - festgesetzt werden. Zur Realisierung des Bebauungsplans hat die Umlegungsstelle nach Anordnung durch die Stadtverordnetenversammlung und Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer die Umlegung eingeleitet. Aufgrund fehlenden städtischen Eigentums für die erforderliche Flächenbereitstellung für den Gemeinbedarf soll mit Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen von Grundstücksübernahmen (Vorwegnahmen der Entscheidungen nach § 76 BauGB) mit einer Abfindung in Geld nach § 59 Abs. 4 Nr. 1 BauGB vorgenommen werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Kosten Die entstehenden Aufwendungen für die zusätzlichen Flächen in Höhe von 19.525.770 € (605 €/m2) zzgl. 1.171.546 € werden im Bereich der Bodenordnung (Produktgruppe 14.03) auf den entsprechenden Aufwandskonten verausgabt. Im Rahmen der Umlegung generiert die Umlegungsstelle zudem einen Umlegungsvorteil in Höhe von 5.484.643 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 107 und NR 1367 = Annahme) FRAKTION (M 107 = Annahme, NR 1367 = Ablehnung) Gartenpartei (M 107 = Ablehnung, NR 1367 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)