Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 923 für die Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu ändern, um den dringenden Bedarf an Schulstandorten im Frankfurter Norden zu decken. Ziel ist es, Planungsrecht für eine weiterführende Schule, eine Grundschule, eine Kindertagesstätte sowie Wohnbebauung zu schaffen.
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Eschbachtal per E-MailBeschlussvorschlag
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 04.11.2022.
I.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Um dem dringenden Bedarf an Schulstandorten im Frankfurter Norden gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für eine weiterführende Schule und eine Grundschule geschaffen werden. Ergänzend soll Planungsrecht für den ersten Bauabschnitt der Ortsrandstraße, für eine den Bestand arrondierende Wohnbebauung sowie eine Kindertagesstätte entstehen.
II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Strukturkonzepts vom 31.10.2022 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain auch für die neu in den räumlichen Geltungsbereich aufgenommenen Flächen südlich der Bahnlinien zu beantragen.
V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - wird im Nordwesten an den geänderten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - angepasst.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTE
Zu I. - V.:
Anlass der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Nieder-Eschbach östlich der bebauten Ortslage. Am südöstlichen Rand des Plangebietes gehört ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße zum angrenzenden Stadtteil Bonames. Während sich der ursprüngliche Geltungsbereich ausschließlich auf Flächen nördlich der Stadtbahntrasse der U-Bahn-Linien U2 und U9 beschränkte, ergänzen nun zwei Flurstücke südlich der Stadtbahntrasse den Geltungsbereich. Darüber hinaus wurden minimale Arrondierungen im nördlichen Geltungsbereich vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung der Ortsrandstraße stehen. Der geänderte Geltungsbereich hat nun eine Größe von circa 12,3 ha.
Die beiden hinzugekommenen Flurstücke südlich der Stadtbahntrasse werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Sie liegen überwiegend innerhalb der im RPS/RegFNP 2010 dargestellten "Wohnbaufläche, geplant". Ein Teil ist als "Grünfläche Parkanlage" in Kombination mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" beziehungsweise "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB ist erforderlich.
Die beiden Flurstücke werden zur Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet benötigt. Geplant ist die Festsetzung einer Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Der Bereich befindet sich derzeit noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 516 und wird nun in das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 integriert. Somit wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 516 um diese Flächen reduziert.
Durch eine leichte Arrondierung der geplanten Ortsrandstraße im nördlichen Geltungsbereich ist der Erhalt des vorhandenen Bolzplatzes am nördlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße möglich.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden darüber hinaus dahingehen geändert, dass im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden im gesamten Geltungsbereich Geschosswohnungsbau vorgesehen wird. Die geplante Höhenentwicklung im Übergang zur Bestandsbebauung bleibt mit zwei- und dreigeschossiger Bebauung moderat.
Das Strukturkonzept, welches als Anlage zum Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 durch die Stadtverordneten mitbeschlossen wurde und auf dessen Grundlage der Bebauungsplanentwurf Nr. 923 entwickelt werden soll, wurde in folgenden Punkten angepasst:
Strukturkonzept
Erschließungssystem
Anstatt eines um die Schule herumlaufenden Erschließungsringes, wird das Grundgerüst der inneren Erschließung eine an die Ortsrandstraße angeschlossene Planstraße bilden, welche westlich der geplanten Schule entlangführt und ihren Abschluss in einem Kreisverkehr findet.
Zwischen den beiden Schulgrundstücken ist nun eine breite, öffentliche Wegeverbindung in Verlängerung der Fußwegeachse Konrad-Duden-Weg vorgesehen. Zur Gewährleistung der Anbindung der bestehenden und zukünftigen Bebauung an die neue Stadtbahnhaltestelle sowie als durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516, kommt ihr eine besondere Bedeutung und eine wesentliche Erschließungsfunktion zu.
Städtebau
Das städtebauliche Grundkonzept hinsichtlich der Gliederung des Baugebietes in die zentralen Schulstandorte und die ergänzenden Wohngebiete im Norden und Süden bleibt in den Grundzügen erhalten.
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden werden im gesamten Geltungsbereich jedoch nur noch Geschosswohnungsbauten und keine Reihenhausstrukturen mehr vorgesehen. Moderat bleibt die geplante Höhenentwicklung im Übergang zur Bestandsbebauung. Im Norden und im Süden ist ergänzender drei- bis viergeschossiger Wohnungsbau geplant. In den Übergangsbereichen zu den bestehenden Einzel- und Reihenhausstrukturen im Süden sind zwei- bis dreigeschossige Gebäude vorgesehen, um einen städtebaulichen Übergang zwischen Bestand und Neuplanung zu schaffen.
Die geplante Kindertagesstätte wird von der Fläche am Konrad-Duden-Weg auf das Grundstück der Grundschule verlagert.
Freiraum
Das Freiraumkonzept wird um die Flächen südöstlich der Stadtbahntrasse ergänzt. Die beiden Flurstücke werden zur Versickerung und gedrosselten Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet benötigt.
Durch die leichte Anpassung der Ortsrandstraße kann darüber hinaus nun auch der vorhandene Bolzplatz am nördlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße in das Freiraumkonzept integriert werden.
Weiteres Vorgehen
Das angepasste Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 923 wird unter Berücksichtigung begleitender Untersuchungen weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB wurden bereits durchgeführt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB sollen zeitnah erfolgen.
Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsänderungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2023Sie sind hierMM 47Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 28. April 2023NRNR 649Erhalt der Grünen Oase und der Kleingärten im Bebauungsplan Nr. 923STVV-Antrag · Gartenpartei
- 22. Mai 2023OFOF 601/10Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; LINKE. und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; LINKE. und FRAKTION (= Enthaltung) sowie BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 47 = Enthaltung) Gartenpartei (M 47 = Ablehnung, NR 649 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); LINKE. und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 47 = Ablehnung, NR 649 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); LINKE. und FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme)