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Änderung der städtischen Ehrungsordnung; hier: Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im…

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Änderung der städtischen Ehrungsordnung; hier: Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im Katastrophenschutz im Stadtgebiet Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte für die Römerplakette

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die städtische Ehrungsordnung zu ändern, um eine neue Platin-Stufe für die Römerplakette einzuführen und ehrenamtlich Tätige im Katastrophenschutz als empfangsberechtigt aufzunehmen. Dies soll die Anerkennung für langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten erweitern und wird mit jährlichen Mehrkosten von etwa 10.000 € verbunden sein.

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Beschlussvorschlag

Der unter Teil 1, § 13 der Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main - Ehrungsordnung vom 13.04.1967, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024; § 4872 wird wie folgt neu gefasst:

" § 13 Römerplakette

  1. Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen sowie im Stadtgebiet Frankfurt am Main ehrenamtlich Tätigen im Katastrophenschutz kann in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden.

Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche Bürgerinnen/Bürger vor der Eingliederung einer Gemeinde oder von Gemeindegebietsteilen in die Stadt Frankfurt am Main abgeleistet haben, sind entsprechend zu berücksichtigen.

Die Römerplakette wird in 4 Stufen verliehen, und zwar

- in Bronze nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit

- in Silber nach 15-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit

- in Gold nach 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit

- in Platin nach 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit

  1. Für die Errechnung der Zeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit ist es unerheblich, ob diese zusammenhängend oder unterbrochen ausgeübt worden sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder freiwilligen Kommission gem. § 72 HGO gilt nur insoweit als Zeit ehrenamtlicher Tätigkeit, als die Kommission tatsächlich im Kalenderjahr zusammengetreten ist. Wurden mehrere Ehrenämter gleichzeitig ausgeübt, so werden diese Zeiten nur einmal angerechnet.
  2. Die Römerplakette wird mit einer Miniatur und einer entsprechenden Urkunde verliehen.
  3. Die Römerplakette zeigt auf der Vorderseite den Römer und die Umschrift ‚Für besondere Verdienste', auf der Rückseite den Frankfurter Adler und die Umschrift ‚Stadt Frankfurt am Main'."

Begründung

A. Zielsetzung

Einführung der Römerplakettenstufe Platin sowie Aufnahme des Personenkreises ehrenamtlich Tätiger im Katastrophenschutz im Stadtgebiet Frankfurt am Main als Empfangsberechtigte für die Römerplakette

B. Alternativen

Beibehaltung der städtischen Ehrungsordnung in der bisherigen Fassung

C. Lösung

Anpassung der städtischen Ehrungsordnung

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch die Erweiterung der Auszeichnung Römerplakette um die Stufe Platin sowie die Ausweitung des empfangsberechtigten Personenkreises sind jährlich Mehrkosten von ca. 10.000 € zu erwarten. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden im Rahmen vorhandener Mittel durch das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport gedeckt und gehen zu Lasten des Profit-Centers 350102 - Protokoll, Produktgruppe 35.01 Zentrale Dienstleistungen, Produkt 1.35.01.17, Kostenstelle 100020.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 16.09.2025
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Sonstige:
Linke (Votum im Ältestenausschuss)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) sowie Linke (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 41 · 18.09.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)

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