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Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie hier: Änderung der Ehrungsordnung

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Ehrungsordnung für den Europäischen Paulskirchenpreis für Demokratie zu ändern, um die Verleihung des Preises an Individuen und Organisationen zu ermöglichen, die sich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat einsetzen. Dies geschieht anlässlich des 175. Jahrestages der Deutschen Revolution von 1848/49 und soll die demokratische Tradition in Europa würdigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Der unter Teil 1, § 7 der Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main (Ehrungsordnung) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2629, aufgenommene Text wird wie folgt neu gefasst: 1. Der "Europäische Paulskirchenpreis für Demokratie" ist ein Preis der Stadt Frankfurt am Main. In den Jahren 2023 / 2024 jähren sich die Ereignisse der Deutschen Revolution von 1848 / 1849 zum 175. Mal. Das Datum steht symbolisch für den Beginn der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und demokratische Bestrebungen und Revolutionen in verschiedenen Ländern des europäischen Kontinents. Die Mitglieder des Paulskirchenparlaments hatten vielfältige, internationale Verbindungen und Lebenswege. Nach dem Ende des Nationalsozialismus ab 1945 wurde die Paulskirche in Frankfurt wiederaufgebaut, um an die demokratische Tradition von 1848 anzuknüpfen. Heute ist die Paulskirche ein Ort der demokratischen Debatte und der Feierlichkeit. Die Stadt Frankfurt am Main möchte zur Erinnerung an diese Ereignisse und an diejenigen, die sich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat einsetzen, einen Preis für Demokratie stiften. 2. Der Preis ist mit 50.000,00 Euro dotiert und wird zukünftig alle zwei Jahre gemeinsam durch den/die Oberbürgermeister:in und den/die Stadtverordnetenvorsteher:in in der Paulskirche verliehen. Der Preis kann Individuen oder Organisationen und Institutionen zugesprochen werden, die auf dem europäischen Kontinent wirken und den internationalen Dialog pflegen. Das Preisgeld ist nach Entscheidung des Kuratoriums auch unter zwei Preisträger:innen aufteilbar. Der Preis soll herausragendes Wirken für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat würdigen und insgesamt die Teilhabe aller an einer vielfältigen, diversen Demokratie fördern. Vorschläge für die Preisvergabe können von allen Menschen weltweit übermittelt werden. Die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen soll mehrsprachig breit beworben werden. Das nähere Verfahren regelt das Kuratorium unter dieser Maßgabe. 3. Die Übernahme der Schirmherr:innenschaft durch den/die Bundestagspräsident:in wird angestrebt und unterstreicht die hohe internationale Bedeutung und Signalwirkung dieses Preises.
  2. Der unter Teil 2, § 24 Ehrungsordnung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2629, aufgenommene Text wird wie folgt neu gefasst: "1. Es wird ein Kuratorium geschaffen, das über die Verleihung des Preises entscheidet. Das Kuratorium umfasst 12 Personen und setzt sich aus Mitgliedern qua Amt sowie berufenen Mitgliedern zusammen. 2. Bei der Besetzung des Kuratoriums ist der Vielfalt und Diversität der Gesellschaft Rechnung zu tragen. 3. Mitglieder (qua Amt) sind: a. der/die Stadtverordnetenvorsteher:in b. der/die Oberbürgermeister:in c. der/die Kulturdezernent:in d. der/die Diversitätsdezernent:in e. der/die Präsident:in des Hessischen Landtages f. der/die Präsident:in des Deutschen Bundestages 4. Berufene Mitglieder sind: a. vier Personen aus den folgenden Bereichen der Zivilgesellschaft und/ oder dem öffentlichen Leben: Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Medien. Auf eine ausgewogene Verteilung ist zu achten. b. zwei Persönlichkeiten mit Ehrenträgerschaft (Stadt, Land, Bund, Europa) 5. Die berufenen Mitglieder des Kuratoriums werden durch die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage eines Vorschlages des Magistrats gewählt. 6. Das Kuratorium wählt seinen Vorsitz selbst aus seiner Mitte. 7. Die berufenen Mitglieder können jeweils für bis zu 3 Preisverleihungen amtieren. 8. Die Vorschläge für den Preis sind an das Protokoll der Stadt Frankfurt zu richten, das die Vorschläge sammelt und die Sitzungen entsprechend vorbereitet.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat zur Würdigung der Ereignisse von 1848/49, in Erinnerung an die, eng mit der Paulskirche verknüpfte, deutsche sowie an die europäische Demokratiegeschichte den Paulskirchenpreis für Demokratie gestiftet. Mit ihm sollen diejenigen Individuen oder Organisationen und Institutionen, die sich insbesondere in Europa für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat einsetzen, ausgezeichnet werden. Um die Verfahrensvorschriften für die Entscheidung über die Verleihung des Preises anzupassen, ist eine Änderung der Ehrungsordnung nötig.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Änderung der Ehrungsordnung.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Jahre mit Preisverleihung entstehen alle zwei Jahre Kosten in Höhe von 50.000 Euro. Die Finanzierung des Preises sowie der Preisvergabe werden im Rahmen vorhandener Mittel des Dezernats I "Hauptverwaltung und Sport" gedeckt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 27 · 06.06.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 27 · 06.06.2024
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONFDP
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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