Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung des Europäischen Paulskirchenpreises für Demokratie vor, um an die Ereignisse der Deutschen Revolution von 1848/1849 zu erinnern und das Engagement für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat zu würdigen. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert und soll jährlich verliehen werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- In der Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt wird der "Europäische Paulskirchenpreis für Demokratie" aufgenommen. Unter Teil 1, §7 der Ehrungsordnung wird folgender Text aufgenommen: 1. Der "Europäische Paulskirchenpreis für Demokratie" ist ein Preis der Stadt Frankfurt am Main. In den Jahren 2023 / 2024 jähren sich die Ereignisse der Deutschen Revolution von 1848 / 1849 zum 175. Mal. Das Datum steht symbolisch für den Beginn der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und die Revolutionen in ganz Europa. Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Paulskirche in Frankfurt wiederaufgebaut, um an die demokratische Tradition von 1848 anzuknüpfen. Heute ist die Paulskirche ein Ort der demokratischen Debatte und der Feierlichkeit. Die Stadt Frankfurt am Main möchte zur Erinnerung an diese Ereignisse und an diejenigen, die sich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat eingesetzt haben, einen Preis für Demokratie stiften. 2. Der Preis ist mit 50.000,00 Euro dotiert und wird jährlich gemeinsam durch den/die Oberbürgermeister:in und den /die Stadtverordnetenvorsteher:in in der Paulskirche verliehen, erstmalig am 21. Mai 2023 anlässlich der 175-Jahrfeier der deutschen Nationalversammlung. Der Preis kann Individuen oder Organisationen und Institutionen weltweit zugesprochen werden, das Preisgeld ist nach Entscheidung des Kuratoriums auch unter zwei Preisträger:innen aufteilbar. Der Preis soll herausragendes Wirken für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat würdigen und insgesamt die Demokratie fördern. Vorschläge für die Preisvergabe können von allen Menschen weltweit übermittelt werden. Die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen soll mehrsprachig breit beworben werden. Das nähere Verfahren regelt das Kuratorium unter dieser Maßgabe. 3. Die Übernahme der Schirmherr:innenschaft durch den/die Bundespräsident:in wird angestrebt und unterstreicht die hohe internationale Bedeutung und Signalwirkung dieses Preises. Die nach § 7 aufgeführten Preise der Ehrungsordnung werden entsprechend nach unten verschoben. Unter Teil 2 der Ehrungsordnung ("Verfahrensordnung") wird unter § 23 die Verleihung des Europäischen Paulskirchenpreises für Demokratie wie folgt aufgenommen: 1. Es wird ein Kuratorium geschaffen, das über die Verleihung des Preises entscheidet. Das Kuratorium umfasst max. 19 Personen und setzt sich Mitgliedern qua Amt und berufenen Mitgliedern zusammen, wobei bei den Berufungen ein besonderes Augenmerk auf die Beteiligung von Vertreter:innen der demokratischen Zivilgesellschaft zu richten ist. 2. Mitglieder sind: a. der/die Stadtverordnetenvorsteher:in b. der/die Oberbürgermeister:in c. der/die Dezernent:in für Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt d. der/die Dezernent:in für Kultur und Wissenschaft e. der/die Dezernent:in für Teilhabe und EU-Angelegenheiten 3. Berufene Mitglieder sind a. drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung b. vier Vertreter:innen der Frankfurter Stadtgesellschaft c. bis zu sieben weitere Mitglieder aus dem öffentlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur und friedenspolitischem Engagement 4. Die berufenen Mitglieder des Kuratoriums werden durch die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats gewählt. Bei der Besetzung des Gremiums ist der Vielfalt und Diversität der Gesellschaft Rechnung zu tragen. 5. Die berufenen Mitglieder amtieren jeweils eine Wahlperiode lang und konstituieren sich jeweils neu nach der Wahl der Stadtverordnetenversammlung. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte ein fünfköpfiges Präsidium, dem der/die Stadtverordnetenvorsteher:in qua Amt angehört. 6. Die Vorschläge für den Preis können von jede:r Bürger:in eingereicht werden und sind an das Protokoll der Stadt Frankfurt zu richten, das die Vorschläge sammelt und die Sitzungen entsprechend vorbereitet.
- Die Finanzierung des Preises sowie der Preisvergabe werden im Rahmen vorhandener Mitte des Dezernats I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten - gedeckt.
Begründung
A Zielsetzung
In den Jahren 2023 / 2024 jähren sich die Ereignisse der Deutschen Revolution von 1848 / 1849 zum 175. Mal. Das Datum steht symbolisch für den Beginn der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und die Revolutionen in ganz Europa. Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Paulskirche in Frankfurt wiederaufgebaut, um an die demokratische Tradition von 1848 anzuknüpfen. Heute ist die Paulskirche ein Ort der demokratischen Debatte und der Feierlichkeit. Die Stadt Frankfurt am Main möchte deswegen zur Erinnerung an diese Ereignisse und an diejenigen, die sich für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat eingesetzt haben, den Europäischen Paulskirchenpreis für Demokratie stiften.
B Alternativen
Keine
C Lösung
Jährliche Vergabe des Europäischen Paulskirchenpreises für Demokratie.
D Kosten
Vom Jahr 2023 an werden das Preisgeld von 50.000 Euro sowie weitere Kosten, die zur Preisvergabe notwendig sind, im Rahmen vorhandener Mittel des Dezernats I gedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und FRAKTION (= Enthaltung)