Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 -…
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Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
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Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Finanzmittelbedarf für die Bereitstellung von Grundstücksflächen für den Gemeinbedarf, insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten in Frankfurt am Main, behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Realisierung des Bebauungsplans zu gewährleisten.
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Auf der Steinern Straße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gymnasium für den Norden27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Auf der Steinern Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Anlage 1) der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt.
- Die Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung bildet die Grundlage der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aller Dezernate/Ämter/Betriebe/Organisationseinheiten der Stadt Frankfurt am Main.
- Der Magistrat wird beauftragt im dritten Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie eine externe Evaluation in Auftrag zu geben. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluation ist eine Beschlussfassung über eine angepasste Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung mit Wirkung ab 08.05.2028 herbeizuführen. Sollte diese Beschlussfassung nicht fristgerecht erfolgen, gilt die bestehende Beschlusslage, bis eine Einigung erzielt ist.
- Der Magistrat wird beauftragt die Richtlinie und die in der Richtlinie benannten Maßnahmen umzusetzen.
- Für die Implementierung und Umsetzung der in der Richtlinie benannten Maßnahmen stellt der Magistrat der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung des Dezernats V ab 2025 zusätzliche Personal-/Stellenressourcen im Umfang von zwei Vollzeitkräften aus der aktuell gültigen Stellenreserve bereit, deren Verrechnung aus dem Budget des Dezernats V erfolgt.
- Der Vordruck für M-Vorträge für die Stadtverordnetenversammlung wird um den Zusatz `Öffentlichkeitsbeteiligung´ erweitert.
- Der Magistrat wird bevollmächtigt Änderungen und Ergänzungen lediglich aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen vorzunehmen. Er berichtet darüber der Stadtverordnetenversammlung.
- Der Magistrat wird beauftragt, parallel zur Einführung der Richtlinie und deren Evaluation, mit der Erarbeitung eines Entwurfs einer Satzung Öffentlichkeitsbeteiligung zu beginnen. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Finanzierung der Einführungsphase der Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit erfolgt aus vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung (Produktgruppe 35.02) sowie der Fachdezernate.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main möchte die Beteiligung der Öffentlichkeit an Vorhaben und Projekten der Stadtverwaltung systematisch regeln und somit die Transparenz politischer Entscheidungen erhöhen und für tragfähigere Lösungen sorgen.
Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 (E71, Entwicklung von Leitlinien für eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beginnen) wurde federführend durch das Dezernat V/Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung der Prozess zur Erarbeitung einer Leitlinie durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main, die in einem partizipativen Prozess, auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde.
Das Ziel der Richtlinie ist es, die aktive Beteiligungskultur in der Stadt Frankfurt am Main auszubauen. Durch den Beschluss der Richtlinie soll bzw. sollen:
- das Vertrauen der Menschen in Entscheidungen der Politik und Verwaltung erhöht werden,
- die Transparenz von Beteiligungsprozessen der Stadt Frankfurt erhöht werden,
- politische Entscheidungen auf Grundlage einer Vielfalt von Perspektiven getroffen werden können,
- bei Interessenkonflikten frühzeitig tragfähige Lösungen entwickelt, und dadurch Projekte effektiv durchgeführt werden können,
- Gremien der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Arbeit gestärkt werden, die Bürger:innen eine Teilhabe ermöglichen, wie zum Beispiel die Ortsbeiräte oder die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV).
In Frankfurt am Main findet bereits Bürger:innenbeteiligung bei städtischen Vorhaben statt.
Jährlich werden im Schnitt circa 115 Bürger:innenbeteiligungsprozesse durchgeführt.
Es geht mit der Einführung der Richtlinie nicht darum, dass zukünftig deutlich mehr Bürger:innenbeteiligung angeboten wird. Durch die Richtlinie sollen aber eine einheitliche Qualität der Beteiligungsprozesse gewährleistet und verlässliche Maßnahmen sowie Prozesse für die Umsetzung der Bürger:innenbeteiligung etabliert werden.
Mit der Einführung der Richtlinie und der darin benannten Qualitätskriterien und Maßnahmen wird die Arbeit der Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main bei deren Beteiligungsprojekten unterstützt, indem z. B. eine zentrale Übersicht (Vorhabenliste) der Beteiligungsprojekte auf der Beteiligungswebseite `frankfurt fragt mich´ erstellt wird. Hierdurch werden die Fachämter entlastet, weil keine jährlichen Abfragen/Berichte zu Bürger:innenbeteiligung erstellt werden müssen, zudem entsteht für jedes Fachamt Klarheit über Prozesse und Qualitätskriterien, die für eine gelungene Bürger:innenbeteiligung von hoher Bedeutung sind. Hierfür werden Checklisten und weitere Unterlagen durch die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erstellt und beispielsweise auch Evaluationsbögen zur Verfügung gestellt.
Bei der Einführung der Richtlinie werden die bestehenden Prozesse genutzt, und nur die Beschlussvorlagen des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung erweitert, um das Ziel der Transparenz so effektiv wie möglich zu erreichen.
Die Richtlinie adressiert zum einen Politik und Verwaltung, die die Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen verbindlich an der Richtlinie ausrichten soll. Zum anderen adressiert sie die Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit, die sich auf Qualitätsstandards bei Beteiligungsprozessen berufen kann.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Einführung der Richtlinie
Damit die Organisationseinheiten gut auf die Einführung der Richtlinie vorbereitet sind und alle benötigten Informationen erhalten, wird nach Beschlussfassung über die Richtlinie eine Einführungsphase von einem Jahr eingeführt. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung beauftragt mit den Dezernaten/Ämtern/Betrieben/Organisationseinheiten Einführungs- und Informationsgespräche zu führen. Nach dem jeweiligen Gespräch kann, spätestens aber nach einem Jahr, soll die Richtlinie angewendet werden. Zum 08.05.2026 gilt die verbindliche Anwendung der Richtlinie.
Erreichen einer höheren Transparenz der Beteiligungsprojekte der Stadt Frankfurt am Main (Anwendung Erweiterung Vorlage M-Vortrag zu Öffentlichkeitsbeteiligung)
Mit dem Ziel eine höhere Transparenz und besser zugängliche Informationen der Beteiligungsprojekte der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, führt die Stadt Frankfurt am Main eine Vorhabenliste ein. Um diesen Prozess für alle Beteiligten so effektiv wie möglich zu gestalten, wird die Vorlage M-Vortrag um den Zusatz Öffentlichkeitsbeteiligung erweitert.
Die Beschlussvorlage bietet somit eine Grundlage für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Folgende erweiterte Vorlage ist ab zustimmender Beschlussfassung der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar: Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung (M)
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung aktualisiert auf `frankfurt fragt mich´ nach laufender Beschlussfassung.
Evaluation der Richtlinie
Bestandteil der Richtlinie ist eine Evaluierung der Richtlinie und ihrer Anwendung im dritten Jahr nach der Einführung. Innerhalb der Evaluation der Richtlinie werden unter anderem die Qualität der Umsetzung, die Prozesse und Schnittstellen und die Ressourcen (finanziell und personell) der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung und der Fachämter/Organisationseinheiten betrachtet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Umsetzung und Finanzierung folgender Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung in der Produktgruppe 35.02:
- Vorhabenliste,
- Steckbrief Öffentlichkeitsbeteiligung,
- Evaluation der Richtlinie und der Beteiligungsprozesse und
- Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung
Dafür sind 80 T€ im Haushalt 2024/2025 in der Produktgruppe 35.02 vorgesehen.
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung ist die zentrale Einheit zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Ämter und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Um sicherzustellen, dass die Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main umfassend umgesetzt wird, ist die konzeptionelle und methodische Beratung der Ämter und Organisationseinheiten zu den städtischen Beteiligungsprozessen essentiell. Des Weiteren ist in der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung die Implementierung der in der Richtlinie festgehaltenen Maßnahmen verortet.
Dies begründet den Stellenbedarf von 2 VZÄ der EG 12 ab 2025.
Die Personalkosten hierfür betragen nach den mittleren Jahreswerten ca. 204.000 EUR p.a., die Verrechnung erfolgt aus dem Budget des Dezernats V. Vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung des Personal- und Organisationsamts.
Alle in den Fachdezernaten/-ämtern anfallenden Kosten für Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind aus den vorhandenen Budgets der Fachämter zu finanzieren. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass vor allem aufgrund größerer Beteiligungsvorhaben gegebenenfalls zusätzliche Mittel im Rahmen der Zielwerte zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen sind. Die Erkenntnisse aus der Einführungsphase können hierfür eine Grundlage bieten.
Anlage 1_Richtlinie_Oeffentlichkeitsbeteiligung (ca. 344 KB) Anlage 2_Vordruck_M-Vortrag_Anpassung (ca. 30 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 24 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.05.2025 im OBR 4 angenommen.
Beratungsverlauf24 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 62 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 62 und NR 1213 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 62 = Enthaltung und NR 1213 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 62, NR 1213 und NR 1227 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 62 und NR 1227 = Annahme, NR 1213 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1172 und mit der Maßgabe, dass auch Kammern, Unternehmen und Verbände gehört werden), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1227), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1213) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)