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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe einer 3-Jahresförderung anstelle der bisherigen 2- und 4-Jahresförderung ab dem 01.01.2024

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Fördermodalitäten für die Theaterschaffenden in Frankfurt am Main zu verbessern. Durch die Einführung einer 3-Jahresförderung anstelle der bisherigen 2- und 4-Jahresförderung wird eine höhere Planungssicherheit für die Antragstellerinnen und Antragsteller erwartet. Diese Maßnahme soll den administrativen Aufwand reduzieren und die Effizienz der Fördervergabe fördern.

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Beschlussvorschlag

1) Es dient zur Kenntnis, dass unter Ziffer 5 der M 128, (§ 842) vom 30.08.2021 der Magistrat beauftragt wurde, eine Umfrage unter den zur Förderung im Rahmen der Mehrjahresförderung ab 2022 vorgeschlagenen Theatern, dem Theaterbeirat und ggf. weiteren Akteuren im Feld der Darstellenden Künste durchzuführen, um umfängliche Informationen darüber zu erheben, welche Verbesserungsvorschläge hinsichtlich einer ressourcenschonenden und Planungssicherheit gewährenden Abwicklung der Mehrjahresförderung, etwa in Bezug auf die bisherigen Zeitpunkte und Modalitäten der Antragstellung oder die Einteilung der Förderzeiträume in eine 2- und eine 4-Jahresförderung, bestehen. Darüber hinaus wurde der Magistrat beauftragt, rechtzeitig vor der Ausschreibung der Förderung ab 01.01.2024 über die Ergebnisse dieser Erhebung zu berichten und die Umsetzbarkeit eingehender Änderungsvorschläge prüfen. 2) Es dient zur Kenntnis, dass die durchgeführte Erhebung eine Vielzahl von Hinweisen ergab, die je nach Praktikabilität umgesetzt werden können. Im Blick auf mögliche zukünftige Förderzeiträume ergab sich eine Präferenz für die zukünftige Vergabe einer 3-Jahresförderung anstelle der bisherigen 2- und 4-Jahresförderung. 3) Die in der Anlage befindliche Neufassung der Theaterförderrichtlinie berücksichtigt diese Veränderung, dient ebenfalls zur Kenntnis und wird für das anstehende Antragsverfahren und zur konkreten Umsetzung für die Förderung ab dem 01.01.2024 beschlossen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien in die Wege zu leiten.

Begründung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66), wurde das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt. Im Bereich der institutionellen Förderung hat sich in den vergangenen Jahren unter allen Beteiligten der Frankfurter Theaterlandschaft regelmäßig verstärkt die Frage gestellt, ob die Aufteilung in eine 2- und 4-Jahresförderung vor dem Hintergrund des hohen administrativen Aufwandes auf Seiten der geförderten Theater und auf Seiten der Kulturadministration weiterhin sinnvoll ist. Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der beteiligten Akteure im Kontext des Förderverfahrens einen 3-jährigen Förderzeitraum favorisiert, der vielen Antragstellerinnen und Antragstellern eine höhere Planungssicherheit bietet und administrativen Aufwand, insbesondere bei den Antragstellerinnen und Antragstellern, reduziert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Oktober 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 12 · 10.11.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 15.11.2022
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 17.11.2022
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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