Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027 vor dem Hintergrund der…
Vollständigen Titel anzeigen
Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027 vor dem Hintergrund der Optimierung des Förderverfahrens
Zusammenfassung
Die Vorlage zur Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen umfasst die Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027. Ziel ist eine Optimierung des Förderverfahrens, um den sich verändernden Bedürfnissen der freien Darstellenden Künste gerecht zu werden. Die Einführung einer neuen Fördersystematik ab 2028 wird angestrebt, um eine bessere Unterstützung für künstlerische Ensembles und Spielstätten zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
1) Es dient als grundsätzliche Hintergrundinformation zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste bzw. der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt wurde, bezogen auf die Förderdauer von nunmehr jeweils 3 Jahren (gegenüber vorher 2 oder 4 Jahren) mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert wurde und dass mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2024, § 4881 (M 56) die Optimierung der Mehrjahresförderung in getrennten Verfahren als Ensemble- und Spielstättenförderung ab dem Förderzeitraum 2027 beschlossen wurde. Der aktuelle Förderzeitraum 2024 - 2026 wird in der Vorlage § 3824 (M
100) vom 28.09.2023 dokumentiert.
2) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Optimierung der Mehrjahresförderung einen sehr aufwändigen Prozess darstellt. Aufgrund der Anpassungen im Bereich der Ensembleförderung, die durch die Trennung von der Spielstättenförderung einherging, durch die notwendige und gewünschte partizipatorische Beteiligung geförderter Akteure und deren Verbände, durch die erheblichen Veränderungen im Zuge der Antragstellung, des veränderten und neu zu implementierenden Beratungs- und Entscheidungsverfahrens sowie der zeitlichen Abläufe hinsichtlich der Beschlussfassung kann dieser Prozess nicht bis zum Beginn des Förderzeitraumes ab 2027 umgesetzt werden.
3) Der Magistrat wird daher beauftragt, die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main im bisherigen Verfahren für einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren auszuschreiben und diese Ausschreibung mit dem Hinweis zu versehen, dass voraussichtlich ab dem Jahr 2028 die in Erarbeitung befindliche neue Fördersystematik der Mehrjahresförderung zum Zuge kommen wird und dass somit die Laufzeit dieser Förderperiode voraussichtlich nur ein Jahr betragen wird. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, nunmehr für den Förderzeitraum ab 2028 (Förderperiode 2028 - 2030) die bereits in der Entwicklung begriffene Ensemble- und Spielstättenförderung im Rahmen der Optimierung der Mehrjahresförderung abschließend zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig vor der Implementierung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die bisherige Mehrjahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien umfasst sowohl Spielstätten oder als Probenraum dienende Theaterorte und Infrastrukturen als auch künstlerisch produzierende und aufführende Ensembles. Um beiden Theaterbetriebsformen im Frankfurter Fördermodell besser gerecht zu werden und eine angemessene Weiterentwicklung des Fördersystems auf sich verändernde Begebenheiten und Entwicklungen zu gewährleisten, wurde am 26.04.2024 § 4881 (M 56) der Magistrat mit der Entwicklung eines neuen Fördermodells für die Spielstätten- bzw. Infrastrukturförderung beauftragt.
Für eine möglichst passgenaue Änderung der Fördersystematik an die Bedarfe der freien Szene / der Zuwendungsnehmer ist ein intensiver partizipatorischer Prozess notwendig, an welchem Frankfurter Akteure u.a. aus dem Feld der freien Spielstätten und der Verbände der freien Darstellenden Künste (Theaterallianz, LaProf, Paradiesvogel, ID_Frankfurt) teilnehmen. Hierbei stellte sich ein wesentlich größerer Handlungsbedarf heraus, als zuvor angenommen wurde. Insbesondere in der Ensembleförderung haben sich zusätzliche notwendige Anpassungsbedarfe ergeben.
Mit dem hier vorliegenden Vortrag des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung soll den zeitlichen Erfordernissen der qualitativen Verbesserung der Fördersystematik im Rahmen des notwendigen partizipatorischen Prozesses Rechnung getragen werden. Die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") wird daher zunächst im bisherigen Verfahren neu ausgeschrieben verbunden mit dem Hinweis, dass das Vergabeverfahren voraussichtlich nur das Förderjahr 2027 umfasst, bevor ab 2028 die neue Fördersystematik eingeführt werden soll.
B. Alternativen
Fortführung des aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Verfahrens zur Vergabe der bisherigen Mehrjahresförderung um weitere drei Jahre ab 2027 für den gesamten Zeitraum 2027 - 2029.
C. Lösung
Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die freien Darstellenden Künste in Frankfurt am Main gewährleisten zu können, wird dem Erarbeitungsprozess inklusive des partizipativen Verfahrens die erforderliche Zeit eingeräumt.
Der Magistrat plant, die Vorlage für die nunmehr ab 2028 zu implementierende Spielstätten- und Infrastrukturförderung sowie Ensembleförderung im ersten Halbjahr 2026 vorzulegen, damit im Sommer 2026 eine hinreichende Grundlage für das voraussichtlich im Herbst/Winter 2026 liegende Antragsdatum der neuen Dreijahresförderungen ab 2028 vorliegt und die notwendigen Beratungs- und Verfahrensschritte implementiert werden können.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die mit dieser Vorlage für 2027 vorgesehenen Fördermittel bereits enthalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)