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Großflächiges und leistungsfähiges Gewerbegebiet nördlich der Silostraße

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.12.2023

Vortrag des Magistrats

Fläuchenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläuche B fÄỳr den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur Fläuchenbevorratung

Details im PARLIS M_221_2023
19.08.2025

Großflächiges und leistungsfähiges Gewerbegebiet nördlich der Silostraße

Details im PARLIS NR_1339_2025
Partei: FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.08.2025, NR 1339

Betreff: Großflächiges und leistungsfähiges Gewerbegebiet nördlich der Silostraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die von der Stadt gemäß Magistratsvorlage M 221/23 ("Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach") erworbenen Flächen sowie angrenzenden Areale nördlich bis an die Autobahn A66 auf ihre Eignung zur Entwicklung eines großflächigen Gewerbegebietes zu prüfen und entsprechende planungsrechtliche Schritte einzuleiten. 2. Ziel der Entwicklung soll die Schaffung eines leistungsfähigen und zukunftsfähigen Gewerbestandorts sein, der insbesondere auch Flächen für emittierendes Gewerbe vorhält und die Ansiedlung verschiedenster Branchen ermöglicht. 3. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass erneuerbare Energiegewinnung im Gebiet ausschließlich in Verbindung mit der gewerblichen Nutzung erfolgt, z.B. durch Solaranlagen auf Dachflächen von Gewerbebauten. Ein großflächiger Solarpark soll nicht weiterverfolgt werden. 4. Im Zuge der Prüfung sind auch die Möglichkeiten einer besseren Erschließung, wie z.B. die einer zusätzlichen Autobahnanbindung zur A66, zu untersuchen, um eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung des Gebiets sicherzustellen.

Begründung:

Frankfurt am Main hat einen erheblichen Bedarf an neuen Gewerbeflächen. Dies gilt insbesondere für zusammenhängende, gut erschlossene Standorte, die nicht nur kleinteilige Büro- oder Dienstleistungsnutzungen ermöglichen, sondern auch Platz für produzierendes und emittierendes Gewerbe bieten. Die Flächenreserven der Stadt sind knapp, während gleichzeitig Unternehmen immer wieder über fehlende Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten klagen. Mit dem Ankauf der Flächen im Bereich der Parkstadt II und III durch die Stadt (M221/23) eröffnet sich die Chance, ein zusammenhängendes, modernes Gewerbegebiet im Frankfurter Westen zu entwickeln. Der Standort ist aufgrund seiner Nähe zur A66 hervorragend geeignet und eine zusätzliche Autobahnanbindung würde die Erreichbarkeit weiter steigern. Damit kann Frankfurt seine Attraktivität als wichtiger Wirtschaftsstandort sichern und gegenüber umliegenden Kommunen konkurrenzfähig bleiben. Die Idee eines großflächigen Solarparks entspricht weder den tatsächlichen Bedarfen der Stadt noch einer effizienten Flächennutzung in diesem Bereich. Erneuerbare Energiegewinnung soll in den künftigen Gebäuden selbstverständlich integriert werden - insbesondere durch Photovoltaik auf Gewerbedächern. Die knappen Flächen im Stadtgebiet müssen jedoch prioritär für Gewerbe bereitgestellt werden. Die Wirtschaftsförderung hat in verschiedensten Analysen auf die akute Verknappung von Gewerbeflächen in Frankfurt hingewiesen: Bis 2030 werden im Stadtgebiet zwischen 90 und 140 Hektar an Gewerbeflächen fehlen - ein alarmierender Engpass, der durch gezielte, zukunftsfähige Ansiedlungsprojekte unverzüglich ausgeglichen werden muss. Ein leistungsfähiges Gewerbegebiet nördlich der Silostraße würde diesen Bedarf konkret adressieren, Standortverlagerungen vermeiden und die Gewerbesteuereinnahmen sichern, um die wirtschaftliche Zukunft Frankfurts zu sichern und zu stärken.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 221
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 20.08.2025

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Linke gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Dr. Kochsiek, Amann, Roshan Moniri und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6577, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025