Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines…
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Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur Flächenbevorratung
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Flächen im Bereich der Parkstadt II und III zu erwerben, um darauf einen Solarpark und Gewerbegebiete zu entwickeln. Damit soll der Bedarf an neuen Gewerbeflächen gedeckt und zur klimaneutralen Stadtentwicklung beigetragen werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
I. Der Verhandlung und dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
| Verkäufer: | KEG |
| Konversions | |
| -Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH | Uhlandstr. 11, 60314 |
| Frankfurt am Main Kaufgegenstand A: | Gem. Unterliederbach, Flur 18, Flurstück 120/5 hält |
| 14.006m² davon 9.630 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Flur 18, Flurstück 186/10 hält 11.304 m² davon 10.639 m² | Gem. Unterliederbach, Flur 18, |
| Flurstück 186/18 hält 30.828 m² davon 16.337 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Flur 18, Flurstück 120/34 hält 38.875 m² davon 18.639 m² | Gem. Unterliederbach, Flur 18, |
| Flurstück 120/3 hält 213 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Flur 18, Flurstück 120/4 hält 120 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Flur 18, Flurstück 120/6 hält 704 m² davon 234 m² | Gem. Unterliederbach, Flur 18, |
| Flurstück 186/14 hält 970 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Flur 21, Flurstück 78/10 hält 46.342 m² davon 2.490 m² | Insgesamt: ca. 59.272 |
| m² Kaufgegenstand B: | Gem. Unterliederbach, Fl. 21, Nr. 83/1 hält 14.556 |
| m² | Gem. Unterliederbach, Fl. 21, Nr. |
| 81/2 hält 12.197 m² davon 7.337 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 21, Nr. 78/10 hält 46.342 m² davon 38.182 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 21, Nr. 134/1 hält 1.306 m² davon 1.031 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 21, Nr. 78/6 hält 863 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 21, Nr. 78/5 hält 6.480 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 18, Nr. 186/9 hält 550 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 187/2 hält 364 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 186/2 hält 350 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 178/7 hält 974 m² davon 500 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 178/3 hält 382 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 178/8 hält 104 m² davon 36 m² | Gem. Unterliederbach, |
| Fl. 17, Nr. 189/3 hält 1 m² | Insgesamt: ca. 70.632 m² |
| Kaufpreis/Wertausgleich: | Kaufgegenstand A: |
| 165,00€/m² x ca. | |
| 59.272 m² = 9.779.880,00 € | Kaufgegenstand B: |
| 9€/m² x ca. 70.632 m² = 635.688 | |
| € | Insgesamt: 10.415.568 |
| € Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Den Parteien ist |
| bekannt, dass der Kaufgegenstand bzw. | Teile davon in der |
| Vergangenheit gewerblich und / oder industriell genutzt wurde und er daher verunreinigt sein kann. Hinreichend konkrete Bodenuntersuchungen zur Feststellung des möglichen Umfangs von Verunreinigungen waren im Vorfeld des Erwerbs nicht möglich. | Wird die Stadt als Erwerber und |
| neuer Eigentümer des Kaufgegenstandes auf Grund von Bodenverunreinigungen von Dritten zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich, insbesondere nach wasserrechtlichen Vorschriften rechtmäßig in Anspruch genommen, wird der Verkäufer diese Forderungen mit schuldbefreiender Wirkung für die Stadt ausgleichen und die Stadt insoweit von allen Ansprüchen Dritter freistellen. | Der Verkäufer übernimmt die Mehrkosten für die |
| Entsorgung von bei Baumaßnahmen anfallenden belasteten Bodenmaterial, welches entsprechend den Klassifizierungen der Bund/Land-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der letzten Fassung Belastungen >/= LAGA Z2 bzw. vergleichbare Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aufweist, sowie die Entsorgungsmehrkosten für im Boden vorgefundene Keller- und Fundamentreste. | Im Grundbuchblatt 5048 Abt. II lfd. Nr. 36 und 40 |
| besteht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kanalrecht) für die Stadt Frankfurt am Main - Stadtentwässerungsamt - [. .]. | Im Grundbuchblatt 5048 Abt. II lfd. |
| Nr. 47 besteht eine Auflassungsvormerkung für die GWH. Die Löschung ist bereits, laut dem Verkäufer, beim Grundbuchamt beantragt. | Auf dem Flurstück 78/10 ist eine |
| Belastung in Abt. II lfd. Nr. 41 eingetragen. Es handelt sich um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kabelrecht) für die Ruhrgas AG, Essen [...]. Diese Belastung wird durch den Verkäufer zur Löschung gebracht. Falls dies nicht möglich ist, wird die Eintragung von der Käuferin übernommen. | Die Belastungen im Grundbuchblatt 5048 Abt. II lfd. |
| Nrn. 36 und 40 werden von dem Käufer übernommen. Die Belastungen im Grundbuchblatt 5048 Abt. II lfd. Nrn. 41 und 47 sowie Abt. III lfd. Nrn. 4, 9 und 11 sind durch den Verkäufer zur Löschung zu bringen. | Auf den Flächen |
| Flur 18, Nr. 120/8, 120/34, 120/32 besteht eine Baulast. Das Baulastenblatt besagt: Die jeweiligen Eigentümer der unter Punkt 2 genannten Grundstücke verpflichten sich, diese Flurstücke hinsichtlich baurechtlicher Anforderungen - insbesondere auch in Hinblick auf Zugang/Zufahrt, Verlegung und Unterhaltung von Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen, Kfz-Stellplätze, Abstandsflächen und Ausnutzung - nur so zu nutzen, als würden sie ein Baugrundstück bilden. Die Baulast wird von der Käuferin übernommen. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne |
| des § 127 Abs. 1 und 2 | BauGB für |
| Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Käufer. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des |
| Kaufvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Kaufvertrag. | Kosten |
| für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Besondere Bedingungen: | Die Konversions -Grundstücksentwicklungsgesellschaft |
| mbH | (KEG) räumt der Stadt |
| Frankfurt ein vertragliches Ankaufsoptionsrecht ein, mit welchem die Stadt Frankfurt die Restfläche im Bereich der Parkstadt II von insgesamt ca. 41.873 m² zum Preis in Höhe von 165,00€/m² erwerben kann. Die Fläche verbleibt zunächst im Eigentum der KEG zur dinglichen Sicherung eines Darlehens der Zusatzversorgungskasse Frankfurt (ZVK). Das Ankaufsoptionsrecht umfasst in der Gem. Unterliederbach folgende Flächen: Flur 18, Nrn. 120/8 hält 459 m², 120/5 hält 14.006 m² davon ca. 4.376 m², 120/34 hält 38.875 m² davon ca. 20.236 m², 120/32 hält 623 m², 801/15 hält 30.343 m² davon ca. 4.904 m², 120/6 hält 704 m² davon ca. 470 m², Flur 21, Nrn. 78/10 hält 46.342 m² davon ca. 5.670 m², 81/2 hält 12.197 m² davon ca. 4.860 m², 134/1 hält 1.306 m² davon ca. 275 m². Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt aus der |
| Produktgruppe 31.08, Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485, Grunderwerb und Freimachung. | |
Es dient zur Kenntnis, dass eine Bewertung der Kaufgrundstücke basierend auf der kommunalen Wertermittlung Nr. 16/2023 vom 12.04.2023 erfolgt ist. Ausschlaggebend ist die Wartezeit der möglichen Bebaubarkeit. Die Wertermittlung hat mit Mail vom 26.10.2023 eine Wartezeit von 35 Jahren und einen Zinssatz von 3% angenommen, sodass ein Diskontierungsfaktor von 0,3554 entsteht. Hieraus ergibt sich ein Bodenwert i.H.v. 163,00 €/m², gerundet 165,00 €/m².
Die kommunale Wertermittlung bewertet die landwirtschaftlichen Flächen mit 9,00 €/m².
II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Kaufvertrag zu verhandeln und den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main strebt den Erwerb von Flächen im Bereich der Parkstadt II und III in Unterliederbach im Wert von 10,4 Mio. Euro an.
Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) hat im Jahr 2013 diverse Grundstücke in Frankfurt Unterliederbach mit dem Blick auf den Bebauungsplan im Verfahren Nr. 926
- Nordwestlich Silobad - erworben. Mit dem Bebauungsplan und dem Erwerb durch die KEG sollte dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen und für das Gebiet nordwestlich des Silobades Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet liegt in der Nachbarschaft des Industrieparks Höchst, durch den die Seveso-Thematik zum Tragen kommt.
Die KEG möchte die Flächen nunmehr umgehend wieder veräußern.
Das ursprünglich mit dem Flächenerwerb verfolgte Ziel der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete hat derzeit bau- und planungsrechtlich keine Erfolgsaussicht.
Die Stadt Frankfurt am Main hat einen erheblichen Bedarf an neuen Gewerbeflächen, deren Entwicklung auf den zu erwerbenden Flächen geprüft und verwirklicht werden soll. Hierzu wird das notwendige Planungsrecht geschaffen. Auch soll geprüft werden, inwieweit sich die Fläche für ein Umspannwerk eignet.
Die Fläche ist nach ersten Prüfungen zur Errichtung eines Kraftwerkstandorts für regenerative und erneuerbare Energie = Solarpark geeignet. Vorteile sind hier der Ausbau erneuerbarer Energien, Chancen für die Biodiversität sowie ein sehr geringes zu erwartendes Verkehrsaufkommen. Planungsrechtlich handelte es sich bei einem Solarpark um keine schützenswerte Nutzung gemäß Seveso-III-Richtlinie. Die Stadt Frankfurt hat eine Solaroffensive angestoßen und will möglichst schnell klimaneutral werden, spätestens bis 2035. Die energetische Sanierung von Gebäuden einschließlich Nachrüstung mit Sonnenenergie ist erklärtes politisches Ziel. Die Stadt Frankfurt ist auf dem Weg zur Klimaneutralität, indem sie den Storm ökologisch aus konkreten Herkunftsnachweisen bezieht. Durch in Frankfurt für Frankfurt produzierte Solarenergie würde das Projekt einen erheblichen Beitrag zur Solaroffensive leisten.
Langfristig kann das Gebiet weiterhin der Schaffung neuen Wohnraums dienen.
In Frankfurt am Main gibt es derzeit noch keinen Solarpark, daher fehlen Marktdaten zur Ermittlung einer angemessenen Kaufpreissumme für diese Nutzung.
Insgesamt ist es erklärtes politisches Ziel, Flächenbevorratung zu betreiben. Im vorliegenden Ankauf hat die Stadt Frankfurt die Möglichkeit, eine zusammenhängende Gesamtfläche von ca. 215.000 m² in verschiedenen Ankaufsprozessen zu erwerben. Diese setzen sich aus dem bereits geschlossenen Kaufvertrag über ca. 43.000 m² für einen potentiellen Schulstandort, aus der aktuellen Beschlussvorlage für ca. 60.000 m² perspektivisch zur Wohnnutzung und ca. 70.000 m² zur Flächenbevorratung, interimsweise für ca. 130.000 m² zur Nutzung als Solarpark, Gewerbefläche sowie einem Ankaufsoptionsrecht für die Stadt Frankfurt für weitere ca. 41.000 m² zusammen.
B. Alternativen
Alternativen: Kein Ankauf der Flächen, somit keine mögliche Realisierung als Gewerbefläche und eines Solarparks, keine Flächenbevorratung und damit Steuerungsmöglichkeit der geplanten Wohnbebauung.
C. Lösung
Lösung: Ankauf der Flächen zur Realisierung von Gewerbeflächen und eines Solarparks, Flächenbevorratung und Steuerungsmöglichkeit der geplanten Wohnbebauung.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 10.415.568,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Wertausgleichs) sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch). Folgekosten für die Errichtung oder Vergabe zur Errichtung eines Solarparks bzw. einer künftigen Wohnbebauung sind derzeit nicht konkret zu beziffern, ebenso wenig mögliche Erträge aus dem Betrieb eines Solarparks.
Anlage 1_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Anlage 2_Lageplan_gesamt (nicht öffentlich - ca. 430 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023STST 2138Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"?Stellungnahme
- 8. Dezember 2023Sie sind hierMM 221Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur FlächenbevorratungMagistratsvortrag
- 13. Dezember 2023NRNR 835Grünes auch Grün darstellen 3.0STVV-Antrag · Gartenpartei
- 23. Dezember 2023OFOF 907/6Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2024VV 825Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenAnfrage
- 19. August 2025NRNR 1339Großflächiges und leistungsfähiges Gewerbegebiet nördlich der SilostraßeSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1616Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu c) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; LINKE. (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 221 = Ablehnung, NR 835 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu c) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)