Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Weshalb wurde die Vorlage so kurzfristig eingereicht, dass eine Anhörung bzw. Stellungnahme des Ortsbeirats de facto nicht mehr möglich ist? Welche Pläne gibt es hinsichtlich der in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin angekündigten Bürgerbeteiligung für die Nutzung der Fläche und warum findet sie keine Erwähnung mehr? Welche Pläne gibt es hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum - insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbebauung von der Dezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 aufgrund der Seveso-Thematik ausgeschlossen wurde? Welche Altlasten werden auf dem Gebiet erwartet und wie können sich diese auf die geplante(n) Nutzung(en) für die Fläche auswirken?
Begründung
im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Vorgang: V 83/21 OBR 6; ST 2138/23; M 221/23; Beschl. d. Stv.-V., § 4190/23 Mit Beschluss § 4190 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats M 221 und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Orteirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).