Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, verschiedene Fragen zum Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III zu beantworten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass eine Anhörung des Ortsbeirats aufgrund der kurzfristigen Vorlage nicht möglich war und wichtige Informationen noch ausstehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Mit Beschluss § 4190 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats M 221 und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt.
Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Orteirats 6 am
12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wir gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Weshalb wurde die Vorlage so kurzfristig eingereicht, dass eine Anhörung bzw. Stellungnahme des Ortsbeirats de facto nicht mehr möglich ist?
Welche Pläne gibt es hinsichtlich der in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin angekündigten Bürgerbeteiligung für die Nutzung der Fläche und warum findet sie keine Erwähnung mehr?
Welche Pläne gibt es hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum - insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbebauung von der Dezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 aufgrund der Seveso-Thematik ausgeschlossen wurde?
Welche Altlasten werden auf dem Gebiet erwartet und wie können sich diese auf die geplante(n) Nutzung(en) für die Fläche auswirken?
Begründung
im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Vorgang: V 83/21 OBR 6; ST 2138/23; M 221/23; Beschl. d. Stv.-V., § 4190/23 Mit Beschluss § 4190 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats M 221 und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Orteirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023STST 2138Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"?Stellungnahme
- 8. Dezember 2023MM 221Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur FlächenbevorratungMagistratsvortrag
- 23. Dezember 2023Sie sind hierOFOF 907/6Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2024VV 825Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenAnfrage
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1616Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet