Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Eilbedürftigkeit im Verfahren des Beschlusslaufes für den notwendigen Gremienbeschluss resultierte aus den seitens der Verkäuferin bestehenden Anforderungen in Bezug auf den Abwicklungszeitraum für die Flächenveräußerung im Bereich Parkstadt II. Zu 2.: Eine Bürgerbeteiligung wird im Zuge der Erarbeitung der Pläne für das Areal erfolgen. Zu 3.: Aufgrund der Seveso-Richtlinie ist derzeit eine Wohnbebauung auf dem Areal nicht möglich. Zu 4.: Die Flächen in der Parkstadt Unterliederbach wurden in der Vergangenheit teilweise gewerblich und/oder industriell genutzt. Bei in der Vergangenheit punktuell durchgeführten Untersuchungen wurden insgesamt keine relevanten hochgradigen Belastungen festgestellt. Genauere Erkenntnisse können erst im Rahmen von Voruntersuchungen zu einer künftigen Nutzung erlangt werden.