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Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen

Vorlagentyp: V
101 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren12 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Antworten auf zentrale Fragen zum Flächenankauf in der Parkstadt II und III zu geben. Dies betrifft unter anderem die kurzfristige Vorlage, fehlende Bürgerbeteiligung und Bedenken bezüglich der Altlasten. Eine umfassende Klärung dieser Punkte ist für die weitere Planung entscheidend.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Weshalb wurde die Vorlage so kurzfristig eingereicht, dass eine Anhörung bzw. Stellungnahme des Ortsbeirats de facto nicht mehr möglich war?
  2. Welche Pläne gibt es hinsichtlich der in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
  3. September 2023 von der Dezernentin angekündigten Bürgerbeteiligung für die Nutzung der Fläche und warum findet sie keine Erwähnung mehr?
  4. Welche Pläne gibt es hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbebauung von der Dezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
  5. September 2023 aufgrund der Seveso-Thematik ausgeschlossen wurde?
  6. Welche Altlasten werden auf dem Gebiet erwartet und wie können sich diese auf die geplante(n) Nutzung(en) für die Fläche auswirken?

Kontext

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).

Dies vorausgeschickt

Begründung

Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Vorgang: V 83/21 OBR 6; ST 2138/23; M 221/23; Beschl. d. Stv.-V., § 4190/23 Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2023STST 2138Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"?Stellungnahme
  2. 8. Dezember 2023MM 221Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur FlächenbevorratungMagistratsvortrag
  3. 23. Dezember 2023OFOF 907/6Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 16. Januar 2024Sie sind hier
    VV 825Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen
    Anfrage
  5. 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1616Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 6
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 34 · 26.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 36 · 11.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 40 · 17.06.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-10

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