Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Antworten auf zentrale Fragen zum Flächenankauf in der Parkstadt II und III zu geben. Dies betrifft unter anderem die kurzfristige Vorlage, fehlende Bürgerbeteiligung und Bedenken bezüglich der Altlasten. Eine umfassende Klärung dieser Punkte ist für die weitere Planung entscheidend.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Weshalb wurde die Vorlage so kurzfristig eingereicht, dass eine Anhörung bzw. Stellungnahme des Ortsbeirats de facto nicht mehr möglich war?
- Welche Pläne gibt es hinsichtlich der in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
- September 2023 von der Dezernentin angekündigten Bürgerbeteiligung für die Nutzung der Fläche und warum findet sie keine Erwähnung mehr?
- Welche Pläne gibt es hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbebauung von der Dezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
- September 2023 aufgrund der Seveso-Thematik ausgeschlossen wurde?
- Welche Altlasten werden auf dem Gebiet erwartet und wie können sich diese auf die geplante(n) Nutzung(en) für die Fläche auswirken?
Kontext
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).
Dies vorausgeschickt
Begründung
Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Vorgang: V 83/21 OBR 6; ST 2138/23; M 221/23; Beschl. d. Stv.-V., § 4190/23 Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023STST 2138Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"?Stellungnahme
- 8. Dezember 2023MM 221Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III Unterliederbach einer noch unvermessenen Teilfläche B für den Ausbau eines Solarparks, eines Gewerbegebiets sowie zur FlächenbevorratungMagistratsvortrag
- 23. Dezember 2023OFOF 907/6Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2024Sie sind hierVV 825Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenAnfrage
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1616Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-10