1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus…
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1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169
Betreff:
- Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Bildungscampus Unterliederbach in Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 03.07.2019 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Flächen sollen für dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen und gegebenenfalls ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll ergänzend die Entwicklung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden, öffentlichen Grünverbindung im Plangebiet planerisch vorbereitet werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen und sofern erforderlich beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Flächen reduziert. IV. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I. bis III. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von rund 7 ha und liegt im Stadtteil Unterliederbach im Westen der Stadt Frankfurt am Main, in einer Entfernung von ca. 11 km Luftlinie zur Innenstadt. Das Plangebiet wird im Westen durch die Hunsrückstraße begrenzt und schließt im nordwestlichen Bereich nahtlos an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad an. Im Norden verläuft die Geltungsbereichsgrenze zunächst entlang der Hunsrückstraße alsdann entlang den südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnhäuser der Hunsrückstraße sowie entlang dem Heimchenweg. Im Osten verläuft der Geltungsbereich östlich parallel zum Heimchenweg und zunächst nördlich der Hermann-Waibel-Allee bis zur Liederbacher Straße und dann entlang der Hermann-Waibel-Allee zurück bis zum Heimchenweg. Die südliche Geltungsbereichsgrenze verläuft danach entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Heimchenwegs Nr. 10 sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Wohnhäuser des Wachtelwegs entlang bis zur Hunsrückstraße. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Unterliederbach zwischen zwei Wohngebieten mit überwiegend zweigeschossiger, lockerer Bebauung in offener Bauweise. Im Plangebiet selbst befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie sonstige Grünflächen, teilweise mit Buschbestand. Im Westen wird das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung von der Bahntrasse der Königsteiner Bahn durchschnitten. Der Bahnhof Unterliederbach befindet sich unweit davon in fußläufiger Entfernung, nordwestlich des Plangebietes. Im nordöstlichen Teil befindet sich am Heimchenweg ein Standort der örtlichen Feuerwehr. Östlich des Plangebietes befinden sich ferner einzelne gewerblich genutzte Hallen sowie wenige Wohnhäuser zwischen der Idarwaldstraße, Liederbacher Straße und der Hermann-Weibel-Allee. Östlich des Plangebiets fließt in etwa 100 m Entfernung der Liederbach. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 folgenden Flächennutzungen dar: Grünfläche - Parkanlage und Flächen für die Landbewirtschaftung, überlagert mit der Darstellung eines Vorbehaltsgebiets für besondere Klimafunktionen. Darüber hinaus wird im Westen die Trasse der Königsteiner Bahn als regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke - Bestand dargestellt. Der östliche Teil des Plangebietes ist als Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. In der Beikarte 1 zum RegFNP ist der innere Bereich des Gebietes ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Weiterhin wird am westlichen Rand ein Denkmalschutz - linienhaft sowie ein Denkmalschutz - punktuell dargestellt. In der Vergangenheit war der Planbereich im RegFNP als Kompostlagerplatz, Fläche für Erwerbsgartenbau und Grünfläche dargestellt. Aufgrund der nicht lösbaren planerischen Konflikte mit den Störfallbetrieben im Industriepark Höchst wurden im Rahmen der Aufstellung des RegFNP 2010 die bisherigen Flächendarstellungen überwiegend zu landwirtschaftlicher Fläche umgewidmet. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung lässt inzwischen die Abwägung konkurrierender Belange zu, die sich aus den Schutzzielen der Seveso-III-Richtlinie einerseits und den Entwicklungszielen der Stadt Frankfurt am Main zur Baurechtschaffung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb der Achtungsabstände andererseits, ergeben. Insofern scheint auch eine Änderung des RegFNP mit einer Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf möglich zu sein. Da im RegFNP die Fläche zum einen als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt ist und zum anderen die geplante Flächenumwandlung größer als 5 ha ist, wird eventuell ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen sein. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - überlagert sich fast vollständig mit mehreren rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan Nr. 478 - Silogebiet, rechtsverbindlich seit dem 01.08.1989, deckt derzeit den äußersten westlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 930 westlich der Eisenbahntrasse ab und setzt dort Private Grünfläche - Gärten fest. Diese Flächen befinden sich bereits im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet, sollen nun aber im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 930 überplant werden. Der Bebauungsplan SW 7a Nr. 1 - Bf. Unterliederbach, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, deckt derzeit einen Bereich im westlichen Teil des Geltungsbereiches ab und setzt dort Öffentliche Grünfläche und eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche fest. Der Fluchtlinienplan Nr. 1432, förmlich festgestellt am 12.07.1937, gilt gegenwärtig auf den restlichen Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 930 und sieht für das Areal neue festzustellende Straßen- und Baufluchtlinien vor. Hierbei sollen u.a. die Johannesallee und die Hermann-Waibel-Allee zusammengefasst und nach Westen ins Plangebiet verlängert werden. Darüber hinaus wurde für ein Großteil des Plangebiets am 19.06.2001 der Aufstellungsbeschluss für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach gefasst, für den am 30.01.2001 die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch stattgefunden hat. Die zukünftige Entwicklung soll für den Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Bereich mit geänderten Zielen und Zwecken der Planung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Flächen reduziert. Seveso Für das Plangebiet sind die Schutzziele der Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Anlass, Erfordernis und Ziele Im gesamten Stadtgebiet werden unter anderem aufgrund des stetig anhaltenden Zuzuges nach Frankfurt am Main dringend neue Schulstandorte benötigt. Insofern soll als Zielstellung für den Bebauungsplan der Schwerpunkt auf einer baulichen Entwicklung von verschiedenen Schulstandorten liegen. Im Stadtteil Unterliederbach besteht bereits aus dem heutigen Wohnungsbestand heraus ein erhebliches Defizit bei der Versorgung mit Grundschulplätzen, welchem auf diesem Wege abgeholfen werden soll. Zusätzliche Bedarfe ergeben sich teilweise auch aus dem neuen Wohngebiet nordwestlich des Silobades, für das der Bebauungsplan Nr. 926 aufgestellt wird. Darüber hinaus sollen Ersatzstandorte für die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach gefunden werden. Voraussichtlich soll auch noch ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort untergebracht werden. Als einzige zusammenhängende Freifläche mit entsprechender Größe ist es planerisch geboten, für die angestrebte Entwicklung diese Fläche auf ihre Eignung hin zu prüfen. Im weiteren Verfahren soll der Standort auf die mögliche Ansiedlung dieser Bildungseinrichtungen überprüft werden. Im Zuge dessen, ist die Erschließungssituation zu prüfen und den Erfordernissen anzupassen. Neben den verschiedenen Schulen sowie gegebenenfalls ergänzender sozialer Infrastruktur soll das Plangebiet mit einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung ergänzt werden. Zu IV. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Verlagerung und Kapazitätserweiterung von zwei Berufsschulen aus den Stadtteilen Unterliederbach und Höchst geschaffen werden. Des Weiteren sollen eine Grundschule und gegebenenfalls noch ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort errichtet werden. Außerdem ist es geplant, eine in Ost-West-Richtung verlaufende, öffentliche Grünverbindung herzustellen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert, soweit dadurch originäre Grundstücksgeschäfte nicht gefährdet werden. Andernfalls erfolgt eine Deckung aus Mitteln des Dezernates IV. Diese Regelung gilt auch für die Vorkaufssatzung Nr. 5 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - (M 136/2019). Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Vorkaufssatzung (ca. 670 KB) Anlage 3_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 26.11.2019, OA 504 Antrag vom 20.11.2019, OF 1179/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. Februar 2019MM 18Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 26. März 2019OAOA 381Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Verkehrserschließung des Baugebiets „Nordwestlich Silobad“ Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18Anregung
- 26. März 2019OFOF 974/6Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Verkehrserschließung des Baugebiets „Nordwestlich Silobad“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, fraktionslos
- 18. Oktober 2019Sie sind hierMM 1691. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. November 2019OFOF 1179/6Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach -Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. November 2019BB 424Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Verkehrserschließung des Baugebiets „Nordwestlich Silobad“Magistratsbericht
- 26. November 2019OAOA 504Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169Anregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 68 WochenBB 257Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach -Magistratsbericht
- 7. Juni 2021OFOF 102/6Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet „Nordwestlich Silobad“?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2021OFOF 114/6Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet „Nordwestlich Silobad“?Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP zu 2. Ziffern 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER