Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug…
Vollständigen Titel anzeigen
Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach - hier: Einstellung des Verfahrens 3. Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 930 für den Bildungscampus Unterliederbach zu ändern, um dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für Schulen und soziale Infrastruktur zu sichern. Zudem soll die Entwicklung einer öffentlichen Grünverbindung und untergeordneter Wohnbebauung ermöglicht werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hermann-Waibel-Allee — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
- Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen?03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?16.01.2024 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hermann-Waibel-Allee per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 14.05.
- I.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzepts vom 14.05.2020 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. III. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach ist einzustellen. IV. Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert. Die Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach -
- Änderung wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Begründung
A. Zielsetzung
Anlass der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019, § 4994 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach mit dem Ziel gefasst, für seinen Geltungsbereich dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) sowie öffentliche Grünverbindungen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
B. Alternativen
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses, welches außerhalb des bereits gefassten Geltungsbereichs Flächen für soziale Infrastruktur sowie in den Randbereichen Wohnbebauung vorsieht, sollen der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 um die Fläche nördlich der Hermann-Waibel-Allee und südlich der Idarwaldstraße erweitert sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung um die Aufnahme von untergeordneter Wohnnutzung ergänzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. August 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.10.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)