Verkehrssituation im "Rudererdorf"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit im "Rudererdorf" von 30 auf 10 km/h herabgesetzt, um die Verkehrssituation zu verbessern. Zudem wurden Bremsschwellen installiert, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die weitere Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 10 km/h wurde bereits am 9. März 2026 angeordnet.
Als zusätzliche bauliche Maßnahmen wurden zudem am 3.6.2026 Bremsschwellen installiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2026OFOF 13/5Verkehrssituation im „Rudererdorf“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2026OMOM 81Verkehrssituation im „Rudererdorf“Direktanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1330Verkehrssituation im „Rudererdorf"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab