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Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten

Details im PARLIS OF_550-8_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten

Details im PARLIS OA_549_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 24.04.2025, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 550/8 vom 08.04.2025 Betreff: Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 für öffentliche bzw. Vereinszwecke genutzt werden (Schulische Nutzungen, Wahllokale, Sprechstunden Ortsgericht, Beratungsräume von Caritas und Diakonie, Quartiersmanagement, Vereinssitzungen und -veranstaltungen inklusive Sportangebote usw.), welche Räume davon bis 2030 möglicherweise wegfallen und wie diese lokal kompensiert werden können. 2. Um kirchliche Räume des Ortsbezirks 8, die in ihren bisherigen (sakralen/gemeindlichen) Nutzungen zur Disposition stehen, dauerhaft für einen gemeinwohlorientierten Gebrauch zu erhalten, wird der Magistrat beauftragt, in einer Moderatorenfunktion die Kirchen von Beginn an und proaktiv bei der Suche nach einem innovativen Konzept (zum Beispiel Begegnungsräume, kulturelle Zwecke, Wohnen) und bis zur Umsetzung zu unterstützen. Dieser Prozess bzw. das "Aushandeln" der Zukunft eines Kirchengebäudes soll notariellen Schritten und Verwaltungsverfahren möglichst vorgelagert sein. 3. Der Magistrat wird gebeten, die denkmalwerten und -geschützten Kirchen im Ortsbezirk 8 (Gustav-Adolf-Kirche, St. Sebastian, St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Cantate Domino, St. Peter und Paul, St. Thomas), die möglicherweise von den Pfarreien bzw. dem Evangelischen Regionalverband oder nachfolgenden Eigentümern aufgegeben werden sollen, für die Zukunft zu sichern und dazu rechtzeitig geeignete sowie nachhaltige Finanzierungskonzepte für Investitionen und Bauunterhalt zu planen und hierzu ein Stiftungsmodell unter der Verwaltung einer Sonderbehörde nach Vorbild der Klosterkammer Hannover zu prüfen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, in Verbindung mit dem Deutschen Werkbund Hessen e. V. ein städtebauliches und denkmalpflegerisches Gutachten speziell für die Kirchengebäude der Nordweststadt zu erstellen, die im Gefüge dieses vergleichsweise jungen Stadtteils eine jeweils besondere baukulturelle Funktion haben und raumstiftend sind: Cantate Domino/St. Sebastian, Dietrich-Bonhoeffer/St. Matthias.

Begründung:

Schätzungen zufolge müssen sich die beiden großen Kirchen in Deutschland über kurz oder lang von etwa 30 Prozent ihres Immobilienbestandes trennen. In Frankfurt könnte diese Zahl sogar höher sein. Die geplanten Strukturreformen in der evangelischen und katholischen Kirche führen zu einem Verlust öffentlicher Räume für städtische wie auch Vereins- oder private Zwecke. Allein der Regionalverband Frankfurt/Offenbach der Evangelischen Kirche plant bis 2030 für rund 80 Prozent seines Gebäudebestandes im "Nachbarschaftsraum" Riedberg, Nordwest und Praunheim-Hausen die Streichung der Baulastmittel. Kirchliche Räume werden nicht nur zum Gebet und für Gemeindegruppen benötigt, sie sind für das Vereinsleben und für Familienkreise unverzichtbar. Die Kirchen in der Nordweststadt sind zudem stadtbildprägend, identitätsstiftend und Baudenkmäler von besonderem Rang. Zum Beispiel ist die mit Naturstein gebaute Kirche St. Sebastian ein Werk von Johannes Krahn, der zu den bedeutendsten Vertretern einer späten Moderne in der Architekturgeschichte gerechnet wird. Die lichtdurchflutete Saalkirche Cantate Domino mit ihrem beeindruckenden "Himmel" aus 55 Acrylglaskuppeln planten die Nordweststadt-Architekten Walter Schwagenscheidt und Tassilo Sittmann. Das bekannte "Kirchenmanifest" regt dazu an, über neue Formen der Trägerschaft von Kirchen nachzudenken und sie zum Beispiel über ein Stiftungsmodell als Gemeingüter zu erhalten. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche ist es bereits durch einen Verkauf an eine freikirchliche Gemeinde zu einer tragfähigen Lösung für die Zukunft gekommen. Für Kirchen und Gemeindehäuser, die unter Denkmalschutz stehen und im Grunde schwer zu veräußern sind, muss es ein Verfahren zwischen der Stadt, den Denkmalbehörden und den Eigentümern geben, in dem die Festlegungen für die Zukunft eines Gebäudes schon vor den formellen Verwaltungsverfahren getroffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte hier bald tätig werden und sich als Moderatorin eines aufgrund der weiter hohen Kirchenaustrittszahlen nicht aufzuhaltenden Transformationsprozesses verstehen. Denn wegfallende öffentlich nutzbare Räume, wie sie die Kirchen in großer Zahl noch vorhalten, werden nicht nur das Stadtteilleben ärmer machen, weil keine Flächen da sind, um sich zu treffen, sondern auch soziale Verwerfungen werden sich beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025