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Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten

Vorlagentyp: B

Bericht

Die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung und Weiterentwicklung von Flächen und Räumen unterliegt in der Stadt Frankfurt am Main einer besonderen Verantwortung. Mit Blick auf kirchliche Räume wird dies dahingehend gesteigert, dass der Erhalt sozialer Räume eine besondere Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben mit sich bringt. Darüber hinaus kann die Bedeutung eines Kirchengebäudes auch nach seiner Profanierung aus kulturellen und emotionalen Gesichtspunkten innerhalb der Gesellschaft weiterhin hoch bleiben. Frankfurt ist heute ein multireligiöses Zentrum. Ein sichtbares Zeichen dafür ist der Rat der Religionen Frankfurt. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten betrifft viele verschiedene Religionsgemeinschaften. Das Amt für multikulturelle Angelegenehiten (AmkA) hat in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern bereits 2014 einen Informationsleitfaden zu "Religiösen Bauten in Frankfurt am Main" publiziert. Der Bedarf an Räumen ist auch für andere Anliegen und Gruppen hoch und wird mit einer steigenden Bevölkerungszahl weiter zunehmen. Im Sinne einer Langfriststrategie wäre eine Erhebung künftig frei werdender kirchlicher Räume daher stadtweit zu empfehlen und die Entwicklung von religiösen, kulturellen oder auch sozialen Konzepten für Nachfolgenutzungen von Gebäuden der evangelischen oder katholischen Kirche geboten. Das AmkA kann eine beratende Funktion übernehmen hinsichtlich einer Bedarfserhebung und Bedarfskoordination. Hinzuweisen ist auf die Ausstellung im Haus am Dom "Heilige Räume - Neue Konzepte" (2024), die insbesondere auf die kirchliche Immobilienstrategie innerhalb des Bistums Limburg einging. Das Denkmalamt befürwortet jedoch die Erstellung eines städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gutachtens für die Kirchengebäude in der Nordweststadt durch ein denkmalfachlich geeignetes Planungsbüro. Das Gutachten ist in Abstimmung mit den Denkmalbehörden zu erstellen. Innerhalb des Ortsbezirks 8 sind mehrere Kirchen (St. Matthias, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, St. Sebastian, Cantate Domino, ehem. Evangelisch-reformiertes Gemeindezentrum Gerhardt-Hauptmann-Ring 398, Gustav-Adolf-Kirche, St. Peter und Paul, Thomaskirche) als Einzelkulturdenkmäler gemäß § 2 (1) HDSchG ausgewiesen. Alle baulichen Maßnahmen an den Objekten sowie in der Umgebung der Kulturdenkmale bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Aus denkmalrechtlicher Sicht muss der dauerhafte Erhalt der Kirchengebäude sichergestellt werden. Das Denkmalamt befürwortet daher die Anregung des Ortsbeirates die evangelische Landeskirche und das katholische Bistum dabei zu unterstützen, die Kirchengebäude für die Zukunft zu sichern. Gemäß Staatskirchenvertrag (§ 29 HDSchG) liegt die Zuständigkeit für Liegenschaften der evangelischen Landeskirche und des katholischen Bistums beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Dies bedeutet, dass die Untere Denkmalschutzbehörde erst dann für die Kirchenräume zuständig ist, nachdem das Gebäude an einen städtischen oder privaten Eigentümer verkauft wurde. Um einen reibungslosen Übergang in der Beratung zu ermöglichen, erfolgen Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten aber bereits vor dem Verkauf mit beiden Denkmalbehörden. So erfolgten beispielsweise auch die gemeinsamen Vorgespräche mit Kaufinteressenten im Verkaufsprozess der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche. Das ehem. Evangelisch-reformierte Gemeindezentrum Gerhardt-Hauptmann-Ring 398 (heute Tassilo-Sittmann-Haus) wurde im Zeitraum von 2016 bis 2021 von einem sakralen Gemeindezentrum inklusive Kindergarten in ein profanes Gemeinschaftszentrum mit Kindertagesstätte umgenutzt. Das Bauprojekt wurde einvernehmlich durch beide Denkmalbehörden betreut. Der in der Anregung beschriebene "gemeinwohlorientierte Gebrauch" konnte bei diesem Projekt umgesetzt werden. Das Denkmalamt befürwortet eine möglichst frühzeitige Vorabstimmung aller Projektbeteiligten bei Verkäufen von Kirchengebäuden. Sobald sich Planungen zu Umnutzungen von Kirchengebäuden im Ortsbezirk 8 konkretisieren sollten, stehen die Denkmalbehörden daher zu gemeinsamen Besprechungsterminen zur Verfügung.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

41
41. Sitzung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen