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PAR_6187_2025 § 6187 UEBERWIESEN

Kirchen sind Gemeingüter - auch im Frankfurter Nordwesten

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

36

Beschlussdatum

27. Mai 2025

Gremiensitzung

27. Mai 2025

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 zu sichern und deren Nutzung für gemeinwohlorientierte Zwecke zu fördern. Dies ist notwendig, da die Kirchen in Frankfurt aufgrund von Strukturreformen voraussichtlich viele ihrer Immobilien aufgeben müssen, was zu einem Verlust öffentlicher Räume führen könnte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 549 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche kirchlichen Sozialräume im Ortsbezirk 8 für öffentliche bzw. Vereinszwecke genutzt werden (Schulische Nutzungen, Wahllokale, Sprechstunden Ortsgericht, Beratungsräume von Caritas und Diakonie, Quartiersmanagement, Vereinssitzungen und ‐veranstaltungen inklusive Sportangebote usw.), welche Räume davon bis 2030 möglicherweise wegfallen und wie diese lokal kompensiert werden können. 2. Um kirchliche Räume des Ortsbezirks 8, die in ihren bisherigen (sakralen/gemeindlichen) Nutzungen zur Disposition stehen, dauerhaft für einen gemeinwohlorientierten Gebrauch zu erhalten, wird der Magistrat beauftragt, in einer Moderatorenfunktion die Kirchen von Beginn an und proaktiv bei der Suche nach einem innovativen Konzept (zum Beispiel Begegnungsräume, kulturelle Zwecke, Wohnen) und bis zur Umsetzung zu unterstützen. Dieser Prozess bzw. das ‚Aushandeln' der Zukunft eines Kirchengebäudes soll notariellen Schritten und Verwaltungsverfahren möglichst vorgelagert sein. 3. Der Magistrat wird gebeten, die denkmalwerten und -geschützten Kirchen im Ortsbezirk 8 (Gustav-Adolf-Kirche, St. Sebastian, St. Matthias, Dietrich‐Bonhoeffer‐Kirche, Cantate Domino, St. Peter und Paul, St. Thomas), die möglicherweise von den Pfarreien bzw. dem Evangelischen Regionalverband oder nachfolgenden Eigentümern aufgegeben werden sollen, für die Zukunft zu sichern und dazu rechtzeitig geeignete sowie nachhaltige Finanzierungskonzepte für Investitionen und Bauunterhalt zu planen und hierzu ein Stiftungsmodell unter der Verwaltung einer Sonderbehörde nach Vorbild der Klosterkammer Hannover zu prüfen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, in Verbindung mit dem Deutschen Werkbund Hessen e. V. ein städtebauliches und denkmalpflegerisches Gutachten speziell für die Kirchengebäude der Nordweststadt zu erstellen, die im Gefüge dieses vergleichsweise jungen Stadtteils eine jeweils besondere baukulturelle Funktion haben und raumstiftend sind: Cantate Domino/St. Sebastian, Dietrich‐Bonhoeffer/St. Matthias."

Verknüpftes Dokument

OA_549_2025