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Preiserhöhung für Fernwärme

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Lösungen zur Reduzierung der finanziellen Belastung durch die geplante Preiserhöhung der Fernwärme zu finden. Dies ist besonders wichtig für junge Familien, die auf Fernwärme angewiesen sind und bereits durch vorherige Preisanpassungen belastet wurden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden.

Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem

  1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden?

Begründung

Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 7086Preiserhöhung für Fernwärme
    Direktanregung
  2. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1333Preiserhöhung für FernwärmeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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