Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
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Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt ein temporäres Verbot von Feuerwerk im Rebstockpark für den Jahreswechsel 2025/2026. Dies soll zur Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes erfolgen. Zudem wird die rechtliche Einordnung der zu prüfenden Straßen angesprochen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rebstockpark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten:
a) Mit sofortiger Wirkung - also für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 - für den neuen Rebstockpark auf Basis der Grünanlagensatzung ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen.
b) Zu Prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichert Weg, sowie die Straße "Zum Rebstockpark" zur Grünanlage zu zählen ist oder als Straße zählt, wo Feuerwerk gezündet werden darf.
Begründung
Die Begründung hierzu ist in der OM6529 zu finden. Zu b.): Laut der ST 1560 vom 12.09.2025 wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2025Sie sind hierOFOF 1179/6Wohnungen im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2025VV 1142Wohnungen im Ortsbezirk 6Anfrage
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 288Wohnungen im Ortsbezirk 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme