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Böllerverbot durchsetzen - jetzt!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, ein temporäres Verbot von Feuerwerk im Neuen Rebstockpark an Silvester 2025 und Neujahr 2026 durchzusetzen. Dies soll auf Basis der Grünanlagensatzung erfolgen, um Sicherheit und Schutz für die Grünanlagen zu gewährleisten. Die Prüfung, ob bestimmte Straßen in die Regelung einbezogen werden, soll ebenfalls erfolgen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Rebstockpark — 29 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. mit sofortiger Wirkung für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 im Neuen Rebstockpark, auf Basis der Grünanlagensatzung, ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen;
  2. zu prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zur Grünanlage zu zählen sind oder als Straßen zählen, auf denen Feuerwerk gezündet werden darf.

Begründung

Die Begründung hierzu ist in der Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529, zu finden.

Zu 1.: Laut der Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560, wäre das Böllerverbot auf den Bereich der Grünanlage beschränkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2025STST 1560Böllerverbot im Neuen RebstockparkStellungnahme
  2. 10. Oktober 2025OFOF 1264/2Böllerverbot durchsetzen - jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 1. Dezember 2025Sie sind hier
    OMOM 7856Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
    Direktanregung
  4. 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 431Böllerverbot durchsetzen - jetzt!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

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