Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat beabsichtigt eine Prüfung des Böllerverbots zu den Feierlichkeiten zum Jahreswechsel 2026/2027 durchzuführen. Dies soll der Sicherheit und Ordnung während dieser Zeit dienen. Die Mängel in der rechtlichen Regelung der betroffenen Straßen werden ebenfalls thematisiert.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Eilanregung OM 7856 hat im Geschäftslauf leider den Jahreswechsel überschritten. Der Magistrat wird für den Jahreswechsel 2026/2027 eine Prüfung vornehmen.
Zu 2.: Der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zählen nicht zur öffentlichen Grünanlage und fallen somit nicht unter die Grünanlagensatzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2025STST 1560Böllerverbot im Neuen RebstockparkStellungnahme
- 10. Oktober 2025OFOF 1264/2Böllerverbot durchsetzen - jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2025OMOM 7856Böllerverbot durchsetzen - jetzt!Direktanregung
- 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 431Böllerverbot durchsetzen - jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab