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Gehwege der Fröbelstraße befreien

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege der Fröbelstraße barrierefrei zu gestalten und Lieferparkplätze an den Straßenenden einzurichten. Dies geschieht, um die Sicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen und die Benutzung der Gehwege zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gehwege der Fröbelstraße beidseitig durch geeignete Maßnahmen barrierefrei nutzbar zu machen; 2. im Umfeld der beiden Straßenenden, also an den beiden Einmündungen, jeweils einen Lieferparkplatz einzurichten und 3. auch linksseitig ein weiteres absolutes Halteverbotsschild als Erinnerungsstütze aufzustellen.

Begründung

Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Die komplette Fröbelstraße ist aufgrund des engen Fahrbahnquerschnitts beidseitig mit einem absoluten Halteverbot beschildert und verfügt in Folge dessen über keine Straßenparkplätze. Trotzdem wird auf Kosten der Gehwegbenutzbarkeit dauerhaft auf den nur 1,50 Meter breiten Gehwegen geparkt. Auch mit intensiven und regelmäßigen Kontrollen durch die städtische Verkehrspolizei konnte bisher keine und vor allem keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Fußgänger*innen laufen grundsätzlich auf der Fahrbahn, denn oft bleiben weniger als 50 Zentimeter Restgehwegbreite übrig. Damit ist eine barrierefreie Nutzung ausgeschlossen. In Fahrrichtung rechtsseitig wird das absolute Halteverbot nach 60 Metern wiederholt, während eine Wiederholung linksseitig fehlt. Auch Lieferdienste nutzen gerne diese Gehwege zum Halten. Um diesen Diensten in Zukunft eine Alternative zu bieten, werden an beiden Straßenenden reservierte Parkbereiche benötigt. Davon würde auch eine auf Lieferung ausgerichtete Pizzeria an der Ecke Friesengasse profitieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2025OFOF 578/8Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7227Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
    Direktanregung
  3. 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 217Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken; Straßenraum entlasten!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 41 · 23.10.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 42 · 27.11.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3

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