Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Tiefgaragen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 entstanden aus Vorlage: OF 238/8 vom 12.09.2012

Betreff: Tiefgaragen in der Nordweststadt Der Magistrat wird über die Parkhausbetriebsgesellschaft bezüglich ihrer Garagenplätze in der Nordweststadt um folgende Auskünfte gebeten:

a) Wie viele Tiefgaragen wurden gebaut?

b) Wie viele davon wurden bis heute geschlossen?

c) Können die Standorte mit Nummern in eine Stadtkarte eingezeichnet werden?

d) Können in einer Tabelle für jede Garage Angaben über die derzeitige Kapazität und Auslastung gemacht werden?

e) Ist in absehbarer Zeit mit weiteren Schließungen zu rechnen?

f) Gibt es hingegen in gewissen Lagen eine Nachfrage, die nicht erfüllt werden kann?

Begründung: Das Stadtplanungsamt erarbeitet mit Bürgern Vorschläge zur behutsamen Weiterentwicklung der Nordweststadt. Der ruhende Verkehr ist dabei ein wesentliches Thema. Um alle Teilnehmer auf den gleichen Wissensstand zu bringen, dient diese Anfrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2012OFOF 238/8Tiefgaragen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 27. September 2012Sie sind hier
    VV 509Tiefgaragen in der Nordweststadt
    Anfrage
  3. 17. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1880Tiefgaragen in der NordweststadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen