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Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes

Vorlagentyp: OA
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Sanierung des Jugendhauses Nieder-Eschbach/Am Bügel soll zügig abgeschlossen werden, da die bestehenden Zustände seit Jahren immer wieder Beschwerden hervorrufen. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zu beschleunigen, um die gesamte Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende zu bringen.

Begründung

Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des Erdgeschosses für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2024OFOF 331/15Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des GebäudesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. November 2024Sie sind hier
    OAOA 501Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes
    Anregung
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 136Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des GebäudesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

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Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 31 · 03.12.2024
TO I, TOP 34
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 501 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 136 vom 28.03.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5476,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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