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Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
145 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 in Kontakt zu treten, um den Ankauf der Grundstücke zu prüfen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Drucks, bezahlbaren Wohnraum und Unterkünfte für Obdachlose zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Eschersheimer Landstraße — 53 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Neues zu Eschersheimer Landstraße per E-Mail

Anregung

Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, wird der Magistrat gebeten, den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG, zu prüfen, um an dieser Stelle z. B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Der Magistrat wird um eine Antwort zu allen genannten Akteuren gebeten. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat gebeten, genauere Zahlen und Gründe darzulegen.

Begründung

V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2023STST 975Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
  2. 29. Februar 2024OFOF 675/3Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
  3. 25. April 2024VV 943Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Anfrage
  4. 5. August 2024STST 1467Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
  5. 24. Oktober 2024OFOF 771/3Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
  6. 7. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6075Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
    Direktanregung
  7. 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 293Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 24.04.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 39 · 22.05.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 04.12.2025
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-10

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