Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 in Kontakt zu treten, um den Ankauf der Grundstücke zu prüfen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Drucks, bezahlbaren Wohnraum und Unterkünfte für Obdachlose zu schaffen.
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Neues zu Eschersheimer Landstraße per E-MailAnregung
Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, wird der Magistrat gebeten, den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG, zu prüfen, um an dieser Stelle z. B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Der Magistrat wird um eine Antwort zu allen genannten Akteuren gebeten. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat gebeten, genauere Zahlen und Gründe darzulegen.
Begründung
V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2023STST 975Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
- 29. Februar 2024OFOF 675/3Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
- 25. April 2024VV 943Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Anfrage
- 5. August 2024STST 1467Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
- 24. Oktober 2024OFOF 771/3Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
- 7. November 2024Sie sind hierOMOM 6075Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Direktanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 293Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-10