Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf das Auskunftsersuchen bezüglich des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 geantwortet. Es wurde festgestellt, dass das Gebäude im Eigentum der Antragsteller bleibt und keine kurzfristigen Bauabsichten bestehen. Eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erscheint aufgrund der erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nicht sinnvoll.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1:
Das Gebäude befindet sich noch immer im Eigentum der Antragsteller des Genehmigungsverfahrens. Auf Nachfrage wurde dem Magistrat allerdings bestätigt, dass eine kurzfristige Bauabsicht nicht besteht.
Zu Frage 2:
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um eine ehemalige Gewerbeimmobilie. Die für eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wären mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden, so dass eine Zwischennutzung durch die Stadt in diesem Fall nicht sinnvoll erscheint.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2023STST 975Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
- 29. Februar 2024OFOF 675/3Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
- 25. April 2024VV 943Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Anfrage
- 5. August 2024Sie sind hierSTST 1467Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
- 24. Oktober 2024OFOF 771/3Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
- 7. November 2024OMOM 6075Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Direktanregung
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 293Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab