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Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.10.2024, OF 771/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der ST 1467 vom 5.8.24 mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, möge der Magistrat den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG prüfen, um hier z.B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Ortsbeirat bittet um eine Antwort zu allen genannten Akteuren. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat um genauere Darlegung von Zahlen und Gründen gebeten.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3