Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26
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Bisheriger Verlauf
25.04.2024
05.08.2024
24.10.2024
07.11.2024
Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS V_943_2024Stellungnahme des Magistrats
Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS ST_1467_2024Antrag Ortsbeirat
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS OF_771-3_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS OM_6075_202425.04.2024
Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS V_943_202405.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS ST_1467_202424.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS OF_771-3_202407.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Details im PARLIS OM_6075_2024 Partei(en): Linke
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.10.2024, OF 771/3
Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26
bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der ST 1467 vom 5.8.24 mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, möge der Magistrat den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG prüfen, um hier z.B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Ortsbeirat bittet um eine Antwort zu allen genannten Akteuren. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat um genauere Darlegung von Zahlen und Gründen gebeten.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6075
2024 Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)