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Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Vorlagentyp: STMagistrat
176 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat einen Antrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in der Eschersheimer Landstraße 28 geprüft. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, jedoch kann kein geförderter Wohnraum gefordert werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat liegt für die Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 28 ein Antrag auf die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 27 Wohneinheiten und einer Einheit zur freiberuflichen Nutzung sowie einer gemeinsamen Tiefgarage mit 30 Stellplätzen vor.

Da sich die Liegenschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NW 21b Nr. 1 -Holzhausenstraße- befindet, findet § 34 Baugesetzbuch keine Anwendung. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ist somit planungsrechtlich zulässig.

Die Größe des Bauvorhabens unterschreitet den Schwellenwert des Baulandbeschlusses von 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3.000m² Bruttogrundfläche. Eine Forderung zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau auf dessen Grundlage ist daher nicht möglich. Mittels des Bebauungsplanes kann ebenfalls keine Forderung nach gefördertem Wohnraum erfolgen, da dieser keine entsprechenden Festsetzungen enthält. Eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung von gefördertem Wohnraum ist daher nicht gegeben. Der Magistrat versuchte dennoch im Rahmen der Bauberatung auf einen Anteil an gefördertem Wohnraum hinzuwirken. Seitens der Bauherrschaft wurde dies jedoch bei der Umsetzung des Bauvorhabens nicht berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2022OFOF 385/3Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. November 2022OFOF 418/3Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 10. November 2022VV 544Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Anfrage
  4. 28. April 2023Sie sind hier
    STST 975Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
    Stellungnahme
  5. 29. Februar 2024OFOF 675/3Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
  6. 25. April 2024VV 943Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Anfrage
  7. 5. August 2024STST 1467Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme
  8. 24. Oktober 2024OFOF 771/3Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · Linke
  9. 7. November 2024OMOM 6075Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Direktanregung
  10. 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 176 WochenSTST 293Ankauf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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