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Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Vorlagentyp: V
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die Einhaltung des § 34 Baugesetzbuch sowie des Baulandbeschlusses der Stadt Frankfurt zu erteilen. Dies ist wichtig, da die Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 bereits begonnen hat und die Anlieger besorgt sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.0 1.2020 eingehalten werden.

Begründung

Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern, wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life wird auf diesem 2.073 Quadratmeter großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2022OFOF 385/3Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. November 2022OFOF 418/3Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 10. November 2022Sie sind hier
    VV 544Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
    Anfrage
  4. 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 975Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

Mitdiskutieren

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