Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Sondernutzungssatzung für Außengastronomie zu überarbeiten, um moderne Elemente wie Rankgerüste, Sprühnebel und Windschutze zu ermöglichen. Dies soll der lebendigen Gastronomie-Szene im Stadtbezirk 1 zugutekommen und Gastronomen helfen, flexibler auf Trends zu reagieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Sondernutzungssatzung überarbeitet und u. a. Folgendes ermöglicht werden kann:
- Bei Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche sollen Rankgerüste für Rankpflanzen und Trennwände zwischen den Tischreihen bis 1,50 Meter Höhe ermöglicht werden. Nach außen zum Gehweg sollen weiterhin keine Sichtschutze möglich sein, um Transparenz zu bewahren.
- Weiterhin sollen erfrischende Elemente wie Sprühnebel oder private Trinkbrunnen auf der Gastronomiefläche ermöglicht werden, sofern diese selbstverständlich die notwendigen Abstände einhalten.
- In der kalten Jahreszeit sollen auf genehmigten Außengastronomieflächen im Einklang mit der Hessischen Bauordnung zukünftig durchsichtige Windschutze ermöglicht werden.
Begründung
Der Ortsbezirk 1 hat eine lebendige Außengastronomie-Szene, beispielsweise in der Innenstadt oder im Gallus. Der Magistrat möge prüfen, welche Erleichterungen möglich sind, damit Gastronomen auf aktuelle Trends flexibler reagieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1715/1Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7317Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenDirektanregung
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 146Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0