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Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Regelungen zur Außengastronomie in Frankfurt am Main. Ziel ist es, eine lebendige und offene Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten, ohne dass private Bereiche geschaffen werden. Die Vorgaben definieren zulässige und unzulässige Aufbauten, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Außengastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufenthaltsqualität und Belebung im öffentlichen Raum. Wichtig ist, dass die in Anspruch genommenen Flächen dabei weiterhin als Teil des öffentlichen Raumes wahrgenommen werden und sich nicht übermäßig abschottet. Eine Schaffung von in der Wahrnehmung privatem Raum ist ausdrücklich nicht gewünscht. Daher sind die Vorgaben für jegliche Elemente zusätzlich zu Tischen und Stühlen sehr eng.

Somit gilt, dass folgende Punkte weiterhin zu den unzulässigen Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche zählen:

- Zelte, Pavillons beziehungsweise zeltartige Auf- und Umbauten, Überdachungen jeglicher Art.

- Zäune, Wände, Rankgerüste, schwere Blumenkübel, Planen oder Seitenteile an Markisen oder Schirmen, sonstige Windschutzanlagen (auch aus Glas und anderen durchsichtigen Stoffen).

- Teppichböden, Kunstrasen, Terrassendielen, Podeste oder andere Beläge auf der öffentlichen Verkehrsfläche.

- Verkabelungen auf dem Gehweg durch einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche, Kabel entlang des Gehweges oder im Luftraum.

- Jegliche Verankerungen in den öffentlichen Flächen. Ausgenommen davon sind durch einen gesonderten Vertrag genehmigte Bodenhülsen für Sonnenschirme.

- Mobiliar und jegliche Aufbauten auf den Baumscheiben.

Zulässig sind separat stehende, leicht zu transportierende Pflanzgefäße (maximal 1,0 Meter Durchmesser beziehungsweise 60 Zentimeter Kantenlänge und 60 Zentimeter Höhe). Blumenkübel inklusive Bepflanzung dürfen bis 1,50 Meter hoch sein und müssen untereinander einen Abstand beziehungsweise eine Durchgangsbreite von mindestens 60 Zentimetern haben, um keinen Sichtschutz und Barriere zu bilden. Die Begrünungselemente sollen pro Betrieb einheitlich und in einem gepflegten Zustand gestaltet werden.

Rückfragen zur Zulässigkeit spezifischer Einbauten können Gastronominnen und Gastronomen gerne per Mail an sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de senden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2025OFOF 1715/1Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. September 2025OMOM 7317Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenDirektanregung
  3. 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 146Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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