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Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zu den Auswirkungen und dem Umfang des Kokainkonsums in Frankfurt im Bahnhofsgebiet gebeten. Dies geschieht, um die Strategie der Landesregierung und der Polizei gegen den drogenbedingten Straßenhandel zu evaluieren. Die Ergebnisse sind entscheidend, um künftige Maßnahmen zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch zu planen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt?
  2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus?
  3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum?

Begründung

Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt wie im Bundesdurchschnitt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 1789/1Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. November 2025Sie sind hier
    VV 1320Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum
    Anfrage
  3. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 412Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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