Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Auswirkungen und dem Umfang des Kokainkonsums in Frankfurt im Bahnhofsgebiet gebeten. Dies geschieht, um die Strategie der Landesregierung und der Polizei gegen den drogenbedingten Straßenhandel zu evaluieren. Die Ergebnisse sind entscheidend, um künftige Maßnahmen zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch zu planen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt?
- Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus?
- Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum?
Begründung
Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt wie im Bundesdurchschnitt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1789/1Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2025Sie sind hierVV 1320Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumAnfrage
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 412Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen