Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum
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Zusammenfassung
Der Magistrat bewertet den Kokainkonsum und die damit verbundenen Handelspraktiken im Bahnhofsgebiet. Es wird festgestellt, dass während der Straßenhandel im Bahnhofsgebiet überproportional hoch ist, die Sicherstellungen jedoch vorwiegend durch Großhandlungen an anderen Standorten erfolgen. Ziel ist die Optimierung der Polizeistrategie gegen Drogenhandel.
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Neues zu Am Flughafen per E-MailStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Zu Frage 1: Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? Einleitend ist festzuhalten, dass das Konsumverhalten selbst statistisch nicht unmittelbar erfasst wird. Als Indikator für die Verbreitung können jedoch die registrierten Erwerbs- und Besitzdelikte herangezogen werden. Auf Basis dieser Datenlage beträgt der Anteil von Kokainverstößen etwa 30 %. Dieser nominell hohe Prozentwert ist primär auf statistische Verschiebungen zurückzuführen: Durch die Herausrechnung der Cannabisdelikte infolge der gesetzlichen Neuregelungen (Teillegalisierung) steigt der rechnerische Anteil der verbleibenden Betäubungsmittelarten in der Gesamtstatistik entsprechend an. Zu Frage 2: Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? Zur sachgerechten Einordnung ist eine strikte Differenzierung zwischen der registrierten Fallzahl (Häufigkeit der Handelsdelikte) und der tatsächlichen Sicherstellungsmenge (Volumen) vorzunehmen. Während das Bahnhofsgebiet bei den Fallzahlen mit einem Anteil von ca. 65 % am stadtweiten Gesamtaufkommen erwartungsgemäß stark überrepräsentiert ist, ergibt die Analyse der sichergestellten Mengen ein gegenläufiges Bild. Eine Auswertung der Daten für das Jahr 2025 verdeutlicht dies: Im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main wurden insgesamt ca. 1.342 kg Rauschgift sichergestellt. Auf den Zuständigkeitsbereich der Direktion Mitte (D100) entfielen hiervon lediglich knapp 106 kg, was einem Anteil von rund 8 % an der Gesamtmenge entspricht. Nach fachlicher Einschätzung entfallen von diesen 106 kg etwa zwei Drittel auf das Bahnhofsgebiet und ein Drittel auf den Bereich Innenstadt. Die Gesamtsicherstellungen an Kokain im Jahr 2025 beliefen sich im Stadtgebiet auf 209 kg, im Bereich der Direktion Mitte auf knapp 6 kg (ca. 3%). Diese Diskrepanz belegt, dass das Kriminalitätsgeschehen im Bahnhofsgebiet maßgeblich durch kleinteiligen Straßenhandel mit geringen Einholmengen geprägt ist. Das hohe Volumensaufkommen im übrigen Stadtgebiet resultiert hingegen wesentlich aus Großsicherstellungen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Zolls am Flughafen. Spezifisch für Kokain bedeutet dies: Einer stadtweiten Sicherstellungsmenge von 209 kg stehen im Bereich der Direktion Mitte lediglich ca. 6 kg gegenüber (Anteil ca. 3 %)." Zu Frage 3: Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Anders als der Handel mit Betäubungsmitteln ist deren Konsum nicht verboten (anders jedoch der Erwerb und der Besitz). Die Hessische Justiz macht zudem vergleichsweise häufig von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß §31a BtMG von der Strafverfolgung abzusehen. Das Vorgehen der Landespolizei gegen den Handel mit illegalen Drogen wird vom Magistrat begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1789/1Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2025VV 1320Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumAnfrage
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 412Bahnhofsgebiet II: KokainkonsumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab