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Thema

Sicherheit

Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Heddernheimer Steg

17.10.2019 | Aktualisiert am: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5212 entstanden aus Vorlage: OF 486/8 vom 01.10.2019 Betreff: Heddernheimer Steg Vorgang: OM 3644/18 OBR 8; ST 37/19 Der Magistrat wird beauftragt, a) den rutschfesten Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg zu erneuern; b) zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können; c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) gründlich zu reinigen, insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung zu bekämpfen und zu beseitigen; d) den Bereich gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei zu kontrollieren. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es entsteht durch den fehlenden rutschfesten bzw. durch unterschiedlichen Belag Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschlissen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u. a. Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 215 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1356 Aktenzeichen: 66 6

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33

07.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1432/5 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamt-Protokolle vom Fr. 30. August, Samstag, 31. August). Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxid-Belastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage - allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden, und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern), ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5294 2019 Die Vorlage OF 1432/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Heddernheimer Steg

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 486/8 Betreff: Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte ausführen bzw. prüfen zu lassen: a) der rutschfeste Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg wird erneuert, b) es wird gebeten zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können, c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) wird gründlich gereinigt (insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung wird bekämpft und beseitigt) und d) der Bereich wird gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei kontrolliert. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es kommt durch den fehlenden rutschfesten Belag bzw. durch unterschiedlichen Belag zur Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschließen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u.a. ST 37 vom 14.01.2019) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5212 2019 Die Vorlage OF 486/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 3) | PARLIS

Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße

19.09.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5197 entstanden aus Vorlage: OF 702/3 vom 08.08.2019 Betreff: Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen, und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.10.2019, OA 497 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 681 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3) | PARLIS

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!

18.09.2019 | Aktualisiert am: 01.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3 Betreff: Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden! Der Magistrat wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört: 1. die Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben. 2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des Stadtteilfestes. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 14 Die geänderte Vorlage OF 702/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5197 2019 1. Die Vorlage OF 702/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern." 2. Die Vorlage OF 732/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 702/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Das Bahnhofsviertel und der öffentliche Raum gehören allen!

17.09.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2019, OF 1065/1 Betreff: Das Bahnhofsviertel und der öffentliche Raum gehören allen! Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Aktion im Bahnhofviertel von Gesundheitsdezemat, Polizei und Ordnungsamt zur Vertreibung von Drogen konsumierenden und wohnsitzlosen Menschen ist sofort zu beenden. Begründung: Im Bahnhofviertel wird massiv gegen Drogenkonsumierende und wohnsitzlose Menschen vorgegangen. Die gemeinsame Aktion von Gesundheitsdezernat, Polizei, Ordnungsamt und Drogenhilfeeinrichtungen soll den offenen Drogenkonsum im Viertel eindämmen, mit dem Ziel, die Drogenkonsumierenden aus dem Viertel zu verdrängen. Die Polizei zeigt massive Präsenz, kontrolliert Konsument*innen direkt vor den Druckräumen und schreckt diese damit ab. Es wird Drogenkonsumierende untersagt, sich in größeren Gruppen auf der Straße zusammenfinden, ihre Drogen auf der Straße zu nehmen und Gehwege zu "belagern". Dieses repressive ordnungspolitische Vorgehen ist eine klare Abkehr vom Frankfurter Weg in der Drogenpolitik. Das über Jahre aufgebaute Vertrauen der Sozialarbeiter*innen in der Szene wird zerstört, und damit letztlich die Möglichkeit, Menschen zu helfen. Drogenkonsumierende und Wohnsitzlose haben ebenso wie alle anderen Menschen das Recht sich auf der Straße aufzuhalten. Deshalb ist die Aktion von Gesundheitsdezernat, Polizei, Ordnungsamt und Drogenhilfeeinrichtungen sofort zu beenden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 91 Beschluss: Die Vorlage OF 1065/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, 1 FDP und BFF gegen LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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Anregung an den Magistrat (OB 8) | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45

12.09.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5072 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 27.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherigen Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z. B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37); - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße/Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite); - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden; - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird; - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7/ Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird; - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang); - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Verkehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden; - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern: Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die Bereiche sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u. Ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung: Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen: Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern: Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg: Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuern und neu ausgerichten: Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx): Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u. a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehen und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich zu dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen: Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320 Aktenzeichen: 66 7

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Industriepark Griesheim: Gefahrgutlager als letzte Seveso-Anlage nun auch noch räumen

10.09.2019 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 449 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 15.07.2019 Betreff: Industriepark Griesheim: Gefahrgutlager als letzte Seveso-Anlage nun auch noch räumen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Ang ebot gezielter Förderung, zu erreichen, dass das Gefahrgutlager auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim in den Industriepark Höchst verlagert wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500 Meter rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder Ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen stillgelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiterzuentwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und auch die Ansiedlung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt werden. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 03.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 449 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4907, 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 92 30

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss

10.09.2019 | Aktualisiert am: 07.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1073/6 vom 15.07.2019 Betreff: Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Ang ebot gezielter Förderung von Ansiedlungen, zu erreichen, dass auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim keine Anlagen mehr neu angesiedelt werden, die einen außerhalb des Geländes wirksamen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-Richtlinie erforderlich machen. Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500 Meter rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder Ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen stillgelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiterzuentwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und auch die Ansiedlung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt werden. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 110 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 424 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 03.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und Fraktion (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4908, 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 92 30

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Änderungsantrag zu OF 701/3

05.09.2019 | Aktualisiert am: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2019, OF 713/3 Betreff: Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Änderungsantrag zu OF 701/3 Vorgang: OM 2996/14 OBR 3; ST 937/14 I. Streichung Ziffer 1 II. Ergänzung als neue Ziffer 1: Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf LKW Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die dort stehenden Häuser durch den LKW Verkehr Schaden nehmen können? Falls nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden? III. Änderung Ziffer 2 zu: Können Anlieger Entschädigungen für Schäden (Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo? IV. Ergänzung als neue Ziffer 3: Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbotes durchzuführen. Begründung: Zu I: Eine generelle Tempo 30 Beschränkung ist für das Problem der Risse nicht zielführend, weil dies ja auch nicht Ursache zu sein scheint, wenn man sich die Bürgermail durchliest. Das Problem scheinen die vorbeifahrenden LKWs zu sein, weswegen auch dies explizit angegangen werden muss. Ein Rundumschlag ist nicht zielführend und deswegen abzulehnen. Zu IV: Für die Straße gilt ein LKW Durchfahrtsverbot, welches u.a. durch ein SchiId auf der Friedberger Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat OM 2996 vom 20.03.2014 hat der OBR um eine Kontrolle des LKW Verbotes in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats ST 937 vom 18.07.2014 hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2019, OF 701/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 701/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO I, TOP 10 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 1. a) zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5363 2019 1. 1. Die Streichung der Ziffer 1. a) wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 701/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. a) Besteht die Möglichkeit, auf der Rat-Beil-Straße Tempo 30 anzuordnen? b) Sind dem Magistrat Bürgerbeschwerden in Bezug auf Lkw-Verkehr in der Rat-Beil-Straße bekannt? Falls ja, ist der Magistrat der Ansicht oder gibt es Erkenntnisse/Gutachten darüber, dass die dort stehenden Häuser durch den Lkw-Verkehr Schaden nehmen können? Falls nein, können diesbezüglich Gutachten erstellt werden? 2. Können Anlieger Entschädigungen für Schäden (Rissbildung) an ihrem Hauseigentum geltend machen, falls diese durch die Erschütterungen durch den Verkehr verursacht werden? Wenn ja, wo? 3. Der Magistrat wird gebeten, das Polizeipräsidium Frankfurt zu bitten, eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes durchzuführen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen neben Klagen über den Verkehrslärm auch Beobachtungen vor, dass sich in Wohnungen an der Rat-Beil-Straße Risse bilden, die sich immer wieder öffnen und also per Ausbesserung dauerhaft nicht zu beheben sind. Ursache hierfür sind die Erschütterungen durch den Verkehr, der hier mit 50 km/h und mehr durchfährt. Für die Straße gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot, welches u. a. durch ein SchiId auf der Friedberger Landstraße darauf hinweist. In der Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2996, hat der Ortsbeirat um eine Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes in der Rat-Beil-Straße gebeten. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 937, hat der Magistrat diese Bitte an die Polizei weitergegeben. Dies sollte erneut geschehen." 2. Die Vorlage OF 713/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 701/3 erledigt. Abstimmung: zu 1. zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2.: Ziffer 1. a) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 1. b) und 3. sowie Begründung: Einstimmige Annahme Ziffer 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße

30.08.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 480/12 Betreff: Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Einbeziehung des Ortsbeirates 8 zu prüfen in Abstimmung mit Traffiq, ob auf der Marie-Curie-Straße in Höhe des 14. Polizeireviers eine Bushaltestelle in beiden Richtungen für die Linie 29 errichtet werden kann, da dadurch für die Bediensteten des Reviers und auch Besuchern die Erreichbarkeit deutlich verbessert wird. Begründung: Für ältere Besucherinnen und Besuchern sowie mobilitätseingeschränkte Personen ist das Polizeirevier nur umständlich erreichbar. Weiterhin haben die Bediensteten des Reviers inzwischen alle ein Landesticket (Jobticket), was zu gewissen Zeiten auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umstieg auf den ÖPNV ermöglicht. Daher steigert eine gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes die Nutzung des ÖPNV. Da es sich bei den heutigen Haltestellen immer nur um Bedarfshaltepunkte handelt, diese in der Regel rund 300 m voneinander entfernt liegen, ist dies eine gute Ergänzung im Haltestellenplan. Damit ist weder der fließende Verkehr noch der Radverkehr nur gering beeinträchtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Osloer Straße

27.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 1040/1 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Osloer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Osloer Straße auf Höhe der Hausnummer 2 die Verkehrssicherheit für Fahradfahrer*innen durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen, zum Beispiel durch Installation von sog. "Klemmfixen". Begründung: Die Osloer Straße verläuft vor der Hausnummer 2 in einer langgezogenen Rechtskurve. Dort existiert - wie entlang der gesamten Osloer Straße - zwar ein Radschutzstreifen (gestrichelte Linie, Befahren durch Kraftfahrzeuge lt. StVO "bei Bedarf"), doch viele Kraftfahrzeugführer_innen schneiden diese Kurve, so dass der notwendige Seitenabstand zu FahradfahrerX regelmäßig unterschritten wird und damit gefährliche Situationen entstehen. Eine komplette bauliche Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr an dieser Stelle wäre ebenfalls möglich, da es entlang dieser Strecke keine seitlichen Parkplätze oder Einfahrten gibt, die davon negativ betroffen wären. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5143 2019 Die Vorlage OF 1040/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45

27.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 468/8 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z.B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37), - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite), - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden, - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird, - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7 / Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird, - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang), - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Vekehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden und - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die einige Bereich sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u.ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u.a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehend und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5072 2019 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (=Enthaltung)

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 5) | PARLIS

Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg

23.08.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 19.07.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h führen. Begründung: Auf der o. g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30 km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 14 | PARLIS

Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47

19.08.2019 | Aktualisiert am: 11.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47

16.08.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 227/15 vom 15.08.2019 Betreff: (Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: OA 415/19 OBR 15; NR 895/19 CDU, SPD, GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" wird um den Punkt "(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach" ergänzt. Begründung: Der Radweg ist bereits seit mindestens 1986 in Planung (Bereitstellung von Geldern im Haushalt) und seit mehreren Jahren (wieder) in der konkreten Planung. Allerdings wird die Ausführung immer wieder weiter verschoben. Ein Nutzen der Straße ist für Radfahrer und Fußgänger wegen fehlender Seitenstreifen und der unübersichtlichen Kurve in der Mitte extrem gefährlich und wird somit kaum genutzt. Im Rahmen der Einrichtung einer Fahrradstadt Frankfurt ist eine zügige Umsetzung der (bereits vorhandenen) Planung nun dringend geboten. Siehe dazu auch die Vorlage OA 415 vom 14.06.2019. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 415 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 422 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren

13.08.2019 | Aktualisiert am: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 1058/6 vom 26.07.2019 Betreff: Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren Vorgang: OM 2088/17 OBR 6; ST 2461/17 Vor dem Hintergrund, dass sich die in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461, genannten Begründungen für eine Ablehnung geändert haben, wird der Magistrat erneut gebeten, auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst einen Hydranten zu installieren, beispielsweise auf dem Vorplatz im Bereich des Schaukastens, damit die Löschwassertanks direkt vor Ort wieder befüllt und zudem Übungen auf dem Gelände durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit seiner Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088, hat der Ortsbeirat um die Installation eines Hydranten gebeten, da es auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst derzeit keinen Hydranten gibt. Das erschwert sowohl die Befüllung der Löschwassertanks, die Freiwillige Feuerwehr Höchst hat zwei wasserführende Fahrzeuge, als auch die Jugendarbeit, da Übungen derzeit nicht direkt vor Ort durchgeführt werden können. Dies wurde jedoch vonseiten des Magistrats abgelehnt, u. a. mit der Begründung, dass kein Wasserversorgungsanschluss auf dem Gelände des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Höchst hergestellt werden kann, da dieser über Grundstücke Dritter erfolgen müsste. Der direkt vor der Feuerwehr verlaufende Weg und die darunter verlaufende Wasserleitung seien in Privatbesitz, wurde weiterhin mitgeteilt. Nun hat sich der Sachstand dahin gehend verändert, dass die Straße vor dem Feuerwehrhaus mittlerweile öffentlich ist. Zudem wird in den nächsten Monaten die Palleskestraße in diesem Abschnitt komplett neu hergerichtet und auch die Wasserleitungen sollen dabei erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2226 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 50

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden

08.08.2019 | Aktualisiert am: 01.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3 Betreff: Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden Mit großen Anstrengungen organisiert die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße (IGUB) alljährlich ein Fest auf der unteren Berger Straße. Finanziert wird das Fest von den beteiligten Einzelhändlern und Gastronomen. Allein der finanzielle Aufwand für die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist immens. Erforderlich ist bei solchen Festen z.B. auch ein Sicherheitsdienst, der im gesamten Festbereich verantwortlich ist. Auf Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum darf der Sicherheitsdienst jedoch nicht tätig werden. Leider beteiligen sich nicht alle Geschäftsleute an dem Fest und nutzen zwar die Besucherströme um ihre Sommergärten zu füllen, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Auf der unteren Berger Straße sind kaum noch freie Flächen vorhanden. Die meisten Flächen sind für Außengastronomieflächen vergeben. So steht jetzt z.B. auf dem Merianplatz überhaupt keine größere freie Fläche mehr zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen würde sich das Berger Straßen Fest in seinem 35jährigen Jubiläumsjahr nicht durchführen lassen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Genehmigung der Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße für die Zeit des alljährlich von der IGUB organisierten Festes auszusetzen. Begründung: Mit der Aussetzung der Genehmigung für die Dauer des Festes bleibt die Möglichkeit der Geschäftsleute eine Außengastronomie direkt vor ihrem Laden zu betreiben unberührt, lediglich wird dadurch ein sicherheitsbezogen praktikabler und finanziell für alle fairer Weg vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 702/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 14 Die geänderte Vorlage OF 702/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5197 2019 1. Die Vorlage OF 702/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern." 2. Die Vorlage OF 732/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 702/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen

05.08.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 465/12 Betreff: Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die bei der Einweihung des 14. Polizeireviers an der Marie-Curie-Straße zugesagte Öffnung des Mittelstreifens für eine mit Bedarfsampel gesicherte Ausfahrtmöglichkeit der Polizei-Einsatzkräfte direkt nach Westen einzurichten. Begründung: Das 14. Polizeirevier versorgt ein großes Gebiet von Praunheim bis Nieder-Erlenbach und Harheim. Auch wenn viele Einsatzfahrten aus Streifenfahrten heraus starten, ist es insbesondere für angeforderte Verstärkung notwendig, schnellstmöglich auch vom Polizeirevier aus zu Einsätzen starten zu können. Bei Fahrten nach Westen müssen die Einsatzkräfte bislang aber noch nach Osten fahren und können erst an der großen Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" wenden. Dies verlangsamt die Anfahrt und erhöht auch das Unfallrisiko zusätzlich. Eine Einebnung des Mittelstreifens und eine durch die Polizei steuerbare Bedarfsampel beschleunigt die Einsatzfahrten und macht sie sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wird bis zur Sitzung am 25.10.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11

05.08.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 586/11 Betreff: Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, in welchem Rhythmus wird der Ortsbezirk 11 planmäßig bestreift. wie viele Bestreifungen erfolgten 2018 wie viele geplante Bestreifungen konnten mangels Personal / anderer Anforderungen nicht durchgeführt werden (2018) wie viele Anforderungen mussten mangels Personal abgelehnt / an die Landespolizei weitergeleitet werden. Begründung: Die Bewohner des Ortsbezirks 11 äußern häufig Unmut, dass eine regelmäßige Bestreifung nicht erfolgt. Es entsteht der Eindruck, dass im Ortsbezirk 11 jeder tun und lassen kann was er möchte. Als Beispiel seien hier insbesondere Falschparker genannt, die jegliche Freifläche verkehrswidrig beparken. In Konsequenz daraus wird der Ruf nach "Pollern" laut. Das "abpollern" des Ortsbezirks 11 kann aber keine zukunftsfähige Lösung sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1372 2019 Die Vorlage OF 586/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren

26.07.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2019, OF 1058/6 Betreff: Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren Vorgang: OM 2088/17 OBR 6; ST 2461/17 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Vor dem Hintergrund, dass sich die in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461 genannten Begründungen für eine Ablehnung geändert haben wird der Magistrat erneut gebeten, auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst einen Hydranten zu installieren (bspw. auf dem Vorplatz im Bereich des Schaukastens), damit die Löschwassertanks direkt vor Ort wieder befüllt und zudem Übungen auf dem Gelände durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit seiner Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088 hat der Ortsbeirat um Installation eines Hydranten gebeten, da es auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst derzeit keinen Hydranten gibt. Das erschwert sowohl die Befüllung der Löschwassertanks (die Freiwillige Feuerwehr Höchst hat zwei wasserführende Fahrzeuge) als auch die Jugendarbeit, da Übungen derzeit nicht direkt vor Ort durchgeführt werden können. Dies wurde jedoch von Seiten des Magistrats abgelehnt, u.a. mit der Begründung, dass kein Wasserversorgungsanschluss auf dem Gelände des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Höchst hergestellt werden, da dieser über Grundstücke Dritter erfolgen müsste (Der direkt vor der Feuerwehr verlaufende Weg und die darunter verlaufende Wasserleitung seien in Privatbesitz). Nun hat sich der Sachstand dahingehend verändert, dass die Straße vor dem Feuerwehrhaus mittlerweile öffentliche ist. Zudem wird in den nächsten Monaten die Palleskestraße in diesem Abschnitt komplett neu hergerichtet und auch die Wasserleitungen sollen dabei erneuert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4854 2019 Die Vorlage OF 1058/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg

19.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2019, OF 1314/5 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h führen. Begründung: Auf der o.g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4992 2019 Die Vorlage OF 1314/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Industriepark Griesheim: Gefahrgutlager als letzte Seveso-Anlage nun auch noch räumen

15.07.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2019, OF 1072/6 Betreff: Industriepark Griesheim: Gefahrgutlager als letzte Seveso-Anlage nun auch noch räumen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Angebot gezielter Förderung zu erreichen, dass das Gefahrgutlager auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim in den Industriepark Höchst verlagert wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500m rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen still gelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiter zu entwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und würde auch Ansiedelung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1072/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Bezüglich der Thematik werden Frau Doris Michel-Himstedt von der SPD und Herr Schlimme von den GRÜNEN einen Ortstermin vereinbaren. Beschluss: Anregung OA 449 2019 Die Vorlage OF 1072/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU, LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss

15.07.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2019, OF 1073/6 Betreff: Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Angebot gezielter Förderung von Ansiedelungen, zu erreichen, dass auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim keine Anlagen mehr neu angesiedelt werden, die einen außerhalb des Geländes wirksamen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-Richtlinie erforderlich machen. Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500m rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen still gelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiter zu entwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und würde auch Ansiedelung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 450 2019 Die Vorlage OF 1073/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU, LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

18.06.2019 | Aktualisiert am: 25.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 422 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 25.05.2019 Betreff: Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das aktive und passive Wahlalter für alle Wahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Zur Erreichung dieses Zieles soll der Magistrat sich auf allen verfügbaren Ebenen verwenden und Einfluss auf Bundes- und Landesregierung, aber auch innerhalb des Deutschen und des Hessischen Städtetages ausüben. Begründung: Das allgemeine Wahlrecht ist nichts Unveränderbares und unterliegt seit 1848 dem gesellschaftlichen Wandel. Die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechtes oder die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren sind herausragende Veränderungen im Wahlrecht. Erst seit 1970 dürfen Jugendliche ab 18 wählen. In neun Bundesländern wurde das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Seit der Europawahl dürfen vollbetreute Menschen mit einer geistigen Behinderung an der Wahl teilnehmen. Angesicht der dramatischen Folgen des Klimawandels für die heute Jüngeren und der ungenügenden Bereitschaft der ehemaligen "Volksparteien", den Herausforderungen mutig zu begegnen, ist es angebracht, mehr junge Menschen an der Gestaltung ihrer Zukunft auch und gerade über Wahlen direkt zu beteiligen. 16-Jährige verfügen über die nötige persönliche Reife, das politische Wissen und Interesse, um eine Wahlentscheidung treffen zu können. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Alter einer Person und ihrer politischen Bildung bzw. ihrem Verantwortungsbewusstsein. Der Einwurf, dass Jugendliche leichter manipulierbar seien und dadurch zu Extrempositionen neigen, ist zurückzuweisen. Erwachsene sind im gleichen Maße manipulierbar und können zu extremen Positionen tendieren. Der Anteil der älteren Menschen innerhalb der radikalen Wählerschaft liegt deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt. An Jugendliche sollten keine höheren Maßstäbe angelegt werden. Bildung und das Interesse an Politik machen Menschen zu mündigen Wählerinnen und Wählern. Ein weiteres Argument für ein niedrigeres Wahlalter ist, dass auch Jugendliche, z. B. als Auszubildende, Steuern zahlen müssen und deshalb auch mitentscheiden sollten, was mit dem Geld passiert. Das Recht der Jugendlichen zu wählen wird sich positiv auf die Politik auswirken. Politikerinnen und Politiker werden die Jugendlichen als potenzielle Wählerinnen und Wähler verstärkt ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten. Eine Absenkung des Wahlalters eröffnet zudem eine gute Chance für die politische Bildung innerhalb und außerhalb der Schule. Jugendliche können in einem neutralen Raum über Politik und Wahlen reden und sich informieren. Außerdem könnten Lerninhalte mit konkreter Handlungsmöglichkeit verknüpft werden, und somit ein nachhaltigeres Lernergebnis erzielt werden. Vor allem aber geht es um die Wirkung des Wahlrechts auf die Jugendlichen selbst. Die Wahlberechtigung Jugendlicher führt zu einer höheren Identifikation mit der Demokratie und zur stärkeren Teilnahme am politischen Leben. Menschen, die in den politischen Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, wissen, dass sie etwas bewegen können. Somit soll die Absenkung des Wahlalters ein Weg sein, die Politikverdrossenheit zu stoppen. Auch weil die Politik gezwungen sein wird, sich stärker um die Jugendlichen zu bemühen und sie für den demokratischen Staat zu gewinnen. Bereits 2007 hat z. B. Österreich das aktive Wahlrechtsalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 422 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 422 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage OA 422 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4506, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 12 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Abbiegespur Bleichstraße in Petersstraße testweise sperren

18.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, OF 992/1 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in Petersstraße testweise sperren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei grün queren wollen, denn diese, werden oft übersehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2019, OF 976/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4826 2019 1. Die Vorlage OF 976/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 992/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme) zu 2. SPD, CDU, Die PARTEI und 1 U.B. gegen LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und 1 U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 1) | PARLIS

Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren

18.06.2019 | Aktualisiert am: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten

17.06.2019 | Aktualisiert am: 11.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 567/11 vom 23.05.2019 Betreff: Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt- West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Begründung: Bürger haben das Gefühl, im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst aktiv zu werden, als "Hilfs-Sheriff", um Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sogar eine eigene App wurde vom Ordnungsamt entwickelt, um den Bürger als Ersatz einzubinden. Oft bekommt man bei Anrufen beim Ordnungsamt zu hören: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja nur für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt" oder "Wir haben kein Personal dafür". Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten ist quasi legalisiert. Geschwindigkeitsübertretungen von 35 Prozent der Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich sind inzwischen kein Grund mehr, an diesen Stellen weiter aktiv zu werden. Ein mehrfach gemeldeter abgemeldeter Anhänger mit fehlendem Rad steht seit sechs Jahren an einer Stelle und ein Baum wächst bereits durch den Radkasten. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger in den Sitzungen, die sich über die Mängel und die fehlenden Kontrollen beschweren. Es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Der Einsatz des Bürgers als "Hilfs-Sheriff" führt dann zu solchen wiederholten Auswüchsen, dass diese "Hilfs-Sheriffs" Hunderte von Anzeigen aufgeben, die zwar ausnahmslos unbegründet waren, für die betroffenen Bürger und dann auch für das Amt aber einen großen erheblichen Aufwand mit sich brachten und bringen. Bürger haben die Strafzettel dann bezahlt oder keinen Widerspruch innerhalb von sieben Tagen eingelegt. Sie meldeten sich erst, nachdem die Flut der Anzeigen nicht abreißen wollte. Das Ordnungsamt sagte dazu nur, dass sei "persönliches Pech". Das funktioniert so nicht. Es sollten Fachkräfte eingesetzt werden und keine Bürger als "Hilfs-Sheriffs". In der Eigenwahrnehmung scheinen der Wunsch und die Realität zurzeit weit auseinanderzudriften. Die folgenden Aussagen des Ordnungsamtes mögen für den Innenstadtbereich zutreffen, für die östlichen Stadtteile würde man sich wünschen, dass diese Aussagen umgesetzt werden. Zitate: "Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für Frankfurt am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürger/innen und seine Gäste." Quelle: Ordnungsamt "Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Stadtpolizei erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen." Quelle: Ordnungsamt "Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei." Quelle: Ordnungsamt "Die Präsenz vor Ort durch die Innenstadtwache in der B-Ebene an der Hauptwache 30, die Wache in Höchst und das Sicherheitsmobil runden dieses Sicherheitskonzept ab." Quelle: Ordnungsamt "Neben dem Innenstadtbereich, wo ein besonderes Augenmerk den Bereichen Bahnhofsgebiet, Zeil, Konstablerwache und den angrenzenden Straßen gilt, bilden die Stadtteile einen besonderen Schwerpunkt durch deutlich erhöhte Streifen- und Kontrolltätigkeiten." Quelle: Ordnungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 490 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4510, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Bericht über Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen in der Schwalbacher Straße

10.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2019, OF 993/1 Betreff: Bericht über Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen in der Schwalbacher Straße Der Leiter der städtischen Verkehrspolizei hatte bei dem Treffen der Regionalratsvorsitzenden zugesagt, die Schwalbacher Straße in die Schwerpunktüberwachung mit aufzunehmen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, einen quartalsweisen Bericht über die Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der Verkehrspolizei in der Schwalbacher Straße aufgenommen wurden, dem Ortsbeirat unaufgefordert zukommen zu lassen. Mit aufgenommen werden soll - wenn möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden - die Anzahl der Anzeigen, die von Dritten (z.B. Anwohnenden) erstattet wurden. Im Bericht sollen aufgeführt werden: die genauen Tage der Kontrolle durch die Verkehrspolizei, sowie die Anzahl und Art der Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten jeweils aufgeschlüsselt nach Woche, Monat und Quartal. Der erste Bericht soll dem Ortsbeirat am 1.September 2019 vorgelegt werden. Antragsteller: CDU U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1347 2019 Die Vorlage OF 993/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, U.B.

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

29.05.2019 | Aktualisiert am: 01.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OF 392/17 OBR 3; OM 1709/17 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 20.11.2017, OF 392/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5202 2019 Die Vorlage OF 716/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Ortstermin gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Frankfurter Osten kann jeder machen was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten

23.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 567/11 Betreff: Im Frankfurter Osten kann jeder machen was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat möge analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Begründung: Bürger haben das Gefühl, im Frankfurter Osten kann jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selber aktiv zu werden, als "Hilfssheriff" um Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sogar eine eigene App wurde vom Ordnungsamt entwickelt um den Bürger als Ersatz einzubinden. Oft bekommt man bei Anrufen beim Ordnungsamt zu hören: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja nur für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", " Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt", oder "Wir haben kein Personal dafür". Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten ist quasi legalisiert. Geschwindigkeitsübertretungen von 35% der Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich sind inzwischen kein Grund mehr an diesen Stellen weiter aktiv zu werden. Ein mehrfach gemeldeter abgemeldeter Anhänger mit fehlendem Rad steht seit 6 Jahren an einer Stelle und ein Baum wächst dort bereits durch den Radkasten. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger in den Sitzungen, die sich über die Mängel und fehlenden Kontrollen beschweren. Es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Der Einsatz des Bürgers als "Hilfs-Sheriff" führt dann zu solchen wiederholten Auswüchsen, dass diese "Hilfs-Sheriffs" hunderte von Anzeigen aufgeben, die zwar ausnahmslos unbegründet waren, für die betroffenen Bürger und dann auch für das Amt einen großen erheblichen Aufwand mit sich brachten und bringen. Bürger haben die Strafzettel dann bezahlt oder keinen Widerspruch innerhalb von 7 Tagen eingelegt. Sie meldeten sich erst, nachdem die Flut der Anzeigen nicht abreißen wollte. Das Ordnungsamt sagte dazu nur, das sei "persönliches Pech". Das funktioniert so nicht. Es sollten Fachkräfte eingesetzt werden und keine Bürger als "Hilfs-Sheriffs". In der Eigenwahrnehmung scheint der Wunsch und die Realität zur Zeit weit auseinander zu triften. Die folgenden Aussagen des Ordnungsamtes mögen für den Innenstadtbereich zutreffen, für die östlichen Stadtteile würde man sich wünschen, dass diese Aussagen umgesetzt werden. "Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für Frankfurt am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürger/innen und seine Gäste." Quelle: Ordnungsamt "Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Stadtpolizei erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen." Quelle: Ordnungsamt "Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei." Quelle: Ordnungsamt "Die Präsenz vor Ort durch die Innenstadtwache in der B-Ebene an der Hauptwache 30, die Wache in Höchst und das Sicherheitsmobil runden dieses Sicherheitskonzept ab." Quelle: Ordnungsamt "Neben dem Innenstadtbereich, wo ein besonderes Augenmerk den Bereichen Bahnhofsgebiet, Zeil, Konstablerwache und den angrenzenden Straßen gilt, bilden die Stadtteile einen besonderen Schwerpunkt durch deutlich erhöhte Streifen- und Kontrolltätigkeiten." Quelle: Ordnungsamt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 431 2019 Die Vorlage OF 567/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF Enthaltung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Probleme in der Mühlbruchstraße

19.05.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2019, OF 1294/5 Betreff: Probleme in der Mühlbruchstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ihm die illegalen Müllablagerungen sowie das Dealen mit Drogen in der Mühlbruchstraße, insbesondere in Grünanlage am Bahndamm, bekannt sind und welche Maßnahmen dagegen unternommen werden. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner der Mühlbruchstraße beschweren sich über illegale Müllablagerungen und das Dealen mit Drogen auf den Gehwegen sowie in der Grünanlage am Bahndamm. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1299 2019 Die Vorlage OF 1294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schutzzonen um Schwangerschaftsberatungsstellen Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93

13.05.2019 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 399 entstanden aus Vorlage: OF 786/2 vom 26.04.2019 Betreff: Schutzzonen um Schwangerschaftsberatungsstellen Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung. Folglich wird der Magistrat gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass Beratungsstellen im Einflussbereich der Kommune ihrem Pflichtauftrag gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auch nachkommen können: Betroffene anonym und unbeeinträchtigt von äußeren Einflüsse n beraten und betreuen zu können. Hierzu soll eine Schutzzone im Radius von 150 Metern um eine Schwangerschaftsberatungsstelle herum eingerichtet werden (z. B. durch eine Satzung oder einen Verwaltungsakt). Begründung: Der Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93, zeigt sich bescheiden substanziiert. Aber er bietet Anlass, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre satzungsgebende Kompetenz entsprechend nutzt, damit im Umkreis von 150 Metern um SchKG-Beratungsstellen weder Versammlungen noch sonstige Gehsteigbelästigungen stattfinden, die den Zugang von Frauen zu einer anonymen und ergebnisoffenen Beratung ohne Einwirkung von außen beeinträchtigen. Fassade pro familia Frankfurt-Westend Bild: Günter Heilmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2347 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 916 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 93 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 916 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlagen B 93, NR 916 und OA 399 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 916 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 103 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlage B 303 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 303 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen, die Vorlagen B 93, NR 916 und OA 399 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 916 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION; AfD (= kein Votum) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Kenntnis) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4521, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren

13.05.2019 | Aktualisiert am: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 25.04.2019 Betreff: Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Halteverbotszonen am Kirchplatz im Bereich der Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße wieder häufiger auf ordnungswidriges Parken hin zu kontrollieren. Begründung: Der benannte Bereich wird wieder verstärkt ordnungswidrig von Autofahrern als Park- und Halteraum genutzt. Dies ist auch deshalb bedenklich, da Feuerwehrautos maßgeblich im Einsatzfall behindert wären. Insbesondere im Kurvenbereich der Ecke Fritzlarer Straße und der Einmündung auf den Kirchplatz gefährden häufig parkende Autos die Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Antrag vom 05.06.2020, OF 1089/2 Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 223 Aktenzeichen: 32 4

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Für eine soziale Stadt: Wie hältst Du es mit der Tarifbindung?

13.05.2019 | Aktualisiert am: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 794/2 vom 26.04.2019 Betreff: Für eine soziale Stadt: Wie hältst Du es mit der Tarifbindung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main sowie ihre kommunalen Einrichtungen Dienstleister beauftragen, die nicht der Tarifbindung unterliegen. Begründung: Hiermit sollen die Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main zur Tariftreueregelung überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1928 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und LINKE. (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4269, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 20 16

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren

25.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 805/2 Betreff: Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die Halteverbotszonen am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße auf ordnungswidriges Parken hin wieder häufiger zu kontrollieren. Begründung: Der benannte Bereich wird wieder verstärkt ordnungswidrig von Autofahren als Park- und Halteraum genutzt. Dies ist auch deshalb bedenklich, da Feuerwehrautos maßgeblich im Einsatzfall behindert wären. Insbesondere im Kurvenbereich der Ecke Fritzlarer Straße der Einmündung auf den Kirchplatz gefährden häufig parkende Autos die Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4657 2019 Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Höchst: Parksituation in der Adelonstraße

26.03.2019 | Aktualisiert am: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4463 entstanden aus Vorlage: OF 950/6 vom 10.03.2019 Betreff: Höchst: Parksituation in der Adelonstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass sich die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Parksituation in der Adelonstraße im Bereich zwischen der Königsteiner Straße und dem Bahnhof mehrmals ansieht, eventuelle Falschparker anzeigt und dem Ortsbeirat 6 berichtet, wie die Situation dort eingeschätzt wird. Begründung: Von einem Anwohner wurde vorgebracht, dass der Gehweg von Autos, Transportern, Lieferwagen oder Lkws täglich zugeparkt wird. An vielen Tagen sei der Gehweg von 20 bis 30 Fahrzeugen gleichzeitig blockiert. Die angebrachten Straßenschilder mit Parkverboten und einem absoluten Halteverbot werden nicht beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1189 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen

25.03.2019 | Aktualisiert am: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4490 entstanden aus Vorlage: OF 776/2 vom 08.03.2019 Betreff: Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, an der Wohnanlage Fürstenberger Straße 168/Bremer Straße die Feuerwehrzufahrt gegen Zuparken zu sichern, um insbesondere der Feuerwehr im Brandfall die Zufahrt auf das Gelände zu ermöglichen. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die Feuerwehrzufahrt wird nach Aussage der Anwohnerin bereits seit Monaten werktags zugeparkt. Alle Versuche der Anwohnerinnen und Anwohner, durch Anrufe beim Ordnungsamt ein Abschleppen der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge zu erwirken, blieben mit dem Hinweis auf personelle Engpässe erfolglos. Unabhängig davon, dass dieser Zustand im Ordnungsamt einer Änderung bedarf, sollte auch, wo möglich, durch bauliche Maßnahmen das Zuparken solcher sensiblen Punkte unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

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Anregung an den Magistrat (OB 1) | PARLIS

Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule im Sommer 2019 anbringen

19.03.2019 | Aktualisiert am: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4397 entstanden aus Vorlage: OF 882/1 vom 02.03.2019 Betreff: Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule im Sommer 2019 anbringen Vorgang: OM 3892/18 OBR 1; ST 357/19 Der Magistrat wird aufgefordert, während der Sanierungsarbeiten des Turnhallendaches der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule im Sommer 2019 ein Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule anzubringen, um den Durchgang zwischen dem Schulgebäude und der Turnhalle endlich öffnen zu können. Begründung: Der Durchgang auf dem Schulhof der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule ist schon seit Jahren gesperrt, obwohl er eigentlich zum Spielen gedacht ist. Grund für die Sperrung ist die Unfallgefahr durch das sanierungsbedürftige Dach der Karmeliterschule, von welchem Schieferteile herabfallen könnten. Bisher konnte kein Sicherheitsnetz auf dem Dach befestigt werden, da keine Hubarbeitsbühne zur Festigung des Netzes in dem engen Durchgang aufgestellt werden kann. In den Sommerferien 2019 soll das Dach der Turnhalle saniert werden. Wann jedoch das Dach der Karmeliterschule saniert wird, ist unbekannt. Laut der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 357, ist es angedacht, 2019 mit der Planung der Sanierung zu beginnen. Das würde bedeuten, dass der Durchgang auch nach den Sommerferien gesperrt bleibt, da die Schieferteile weiterhin vom Dach der Karmeliterschule herabfallen könnten. Da das Turnhallendach sowieso saniert wird, kann während der Bauarbeiten zumindest ein Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule angebracht werden, um den Durchgang endlich ab dem Schuljahr 2019/2020 zum Spielen zu öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3892 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 357 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1309 Aktenzeichen: 23 20

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen

08.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 776/2 Betreff: Der Feuerwehr ihre Arbeit ermöglichen Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wohnanlage Fürstenberger Straße 168 / Bremer Straße die Feuerwehrzufahrt gegen Zuparken zu sichern, um insbesondere der Feuerwehr im Brandfall die Zufahrt auf das Gelände zu ermöglichen. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die Feuerwehrzufahrt wird nach Aussage der Anwohnerin bereits seit Monaten werktags zugeparkt. Alle Versuche der Anwohner*innen, durch Anrufe beim Ordnungsamt ein Abschleppen der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge zu erwirken, blieb mit dem Hinweis auf personelle Engpässe erfolglos. Unabhängig davon, dass dieser Zustand im Ordnungsamt einer Änderung bedarf, sollte auch, wo möglich, durch bauliche Maßnahmen das Zuparken solcher sensiblen Punkte unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4490 2019 Die Vorlage OF 776/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Oberräder Heimat- und Geschichtsverein 2005 e. V.

04.03.2019 | Aktualisiert am: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1213/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Oberräder Heimat- und Geschichtsverein 2005 e. V. Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Sonderausstellung "150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oberrad" des Oberräder Heimat- und Geschichtsvereins 2005 e.V. zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro. Begründung: Mit der Förderung der Sonderausstellung "150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oberrad" würdigt der Ortsbeirat den Einsatz des Oberräder Heimat- und Geschichtsvereins 2005 e.V. für Kultur und Brauchtum im Stadtteil Oberrad. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 284 2019 Die Vorlage OF 1213/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Spielgerät auf dem Spielplatz Mittlerer Hasenpfad

04.03.2019 | Aktualisiert am: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1184/5 Betreff: Spielgerät auf dem Spielplatz Mittlerer Hasenpfad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz "Mittlerer Hasenpfad" in Sachsenhausen ein Spielgerät als Ersatz für das demontierte Feuerwehrauto aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 14.000,00 Euro. Begründung: Das auf dem Spielplatz "Mittlerer Hasenpfad" aufgestellte Feuerwehrauto musste aufgrund eines Vandalismusschadens abgebaut werden. Das vorhandene Spiel-Feuerwehrauto war sehr beliebt und Eltern haben bereits den Abbau bedauert. Um den Kindern wieder ein Spielgerät zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 281 2019 Die Vorlage OF 1184/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule im Sommer 2019 anbringen

02.03.2019 | Aktualisiert am: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 882/1 Betreff: Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule im Sommer 2019 anbringen Vorgang: OM 3892/18 OBR 1; ST 357/19 Der Magistrat wird aufgefordert, während der Sanierungsarbeiten des Turnhallendaches der Karmeliterschule und Weißfrauenschule im Sommer 2019 ein Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule anzubringen, um den Durchgang zwischen dem Schulgebäude und der Turnhalle endlich öffnen zu können. Begründung: Der Durchgang auf dem Schulhof der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule ist schon seit Jahren gesperrt, obwohl er eigentlich zum Spielen gedacht ist. Grund für die Sperrung ist die Unfallgefahr durch das sanierungsbedürftige Dach der Karmeliterschule, von welchem Schieferteile herabfallen könnten. Bisher konnte kein Sicherheitsnetz auf dem Dach befestigt werden, da keine Hubarbeitsbühne zur Festigung des Netzes in dem engen Durchgang aufgestellt werden kann. In den Sommerferien 2019 soll das Dach der Turnhalle saniert werden. Wann jedoch das Dach der Karmeliterschule saniert wird, ist unbekannt. Laut Stellungnahme des Magistrats ST 357 vom 18.02.2019 ist es angedacht, 2019 mit der Planung der Sanierung zu beginnen. Das würde bedeuten, dass der Durchgang auch nach den Sommerferien gesperrt bleibt, da die Schieferteile weiterhin vom Dach der Karmeliterschule herabfallen könnten. Da das Turnhallendach sowieso saniert wird, kann während der Bauarbeiten zumindest ein Sicherheitsnetz auf dem Dach der Karmeliterschule angebracht werden, um den Durchgang endlich ab dem Schuljahr 2019/2020 zum Spielen zu öffnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3892 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4397 2019 Die Vorlage OF 882/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen U.B. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Griesheim: Saalbau Griesheim

19.02.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 01.02.2019 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei vor Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau GmbH auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die Lokale Partnerschaft Griesheim-Mitte und das 16. Polizeirevier; 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a) Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wie viele Vermietungen wurden davon von der Stadt subventioniert bzw. wie viele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z. B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wie viele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b) Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden - aufgeschlüsselt nach den o. a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c) Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau Gmb H die Wirksamkeit der Maßnahmen? d) Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl bei den Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier. Während dieser Veranstaltung bevölkerten größere Gruppen stark Angetrunkener bis 06:00 Uhr morgens die Straßen (und die Fahrbahnen) um das Bürgerhaus herum. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Porträtfotos von Politikern) gezeigt. Am darauffolgenden Sonntag war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omegabrücke/Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 652 Aktenzeichen: 91 8

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Finanzielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach bei der Gründung einer Minifeuerwehr

08.02.2019 | Aktualisiert am: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2019, OF 968/6 Betreff: Unterliederbach: Finanzielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach bei der Gründung einer Minifeuerwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Freiwillige Feuerwehr Unterliederbach bei der Gründung einer Minifeuerwehr für 6 bis 10 Jährige mit 500,- EUR aus seinem Budget. Mit den Mitteln soll die Freiwillige Feuerwehr für den Unterricht und die Übungen notwendige Materialien / Ausrüstung kaufen. Begründung: Seit 1897 gibt es in Unterliederbach die freiwillige Feuerwehr. Aktuell hat die FF ULB vier Sparten. Für die "aktive Abteilung" sind derzeit 31 Feuerwehrmänner und 3 -frauen im Alter von 17 bis 60 Jahren im Einsatz. Fast 30 weitere Personen im Alter von 10 bis 17 Jahren bereiten sich auf diesen ehrenamtlichen Dienst in der Jugendfeuerwehr vor. Die Ehren- und Alterskameradenabteilung umfasst aktuell 12 Männer. Die letzte Sparte stellen die Feuerwehrfrauen mit rund 15 Aktiven dar. Jedes Jahr absolviert die Wehr rund 40 bis 50 Einsätze - komplett ehrenamtlich. Während Arbeitsdiensten im eigenen Gerätehaus, Lehrgängen und Festen für die Öffentlichkeit leisten die Mitglieder weitere 6.500 Arbeitsstunden. Zudem leisten die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr weitere 900 Arbeitsstunden mit Übungen, der Pfingstfahrt und der Weihnachtsbaumaktion. Für den Stadtteil ist der Verein nicht nur wegen deren Rettungsaktivitäten wichtig, sondern auch wegen deren hervorragenden Kinder- und Jugendarbeit. Ab 1. März 2019 soll eine Minifeuerwehr das Angebot der Wehr erweitern. Es gibt nach Angaben des Vereines bereits schon eine Gruppe interessierter Kinder. Auch entsprechend ausgebildete Betreuer, bestehend aus zwei Feuerwehrfrauen mit der erforderlichen Ausbildung der Branddirektion Frankfurt, sind schon organisiert. Eine Kooperation mit den beiden Grundschulen des Stadtteils ist avisiert. Die Grundausstattung zur Umsetzung des Projektes kostet den Verein ca. 2.340,- EUR an eigenen Mitteln. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen schätzt diese Arbeit und unterstützt den Aufbau der Minifeuerwehr mit 500,- EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2019 Die Vorlage OF 968/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6

03.02.2019 | Aktualisiert am: 19.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 170/14 Betreff: Freiwillige Feuerwehr Harheim, Bau eines neuen Gerätehauses im Baugebiet Harheim Nord, Grundstück: B-Plan 681-Harheim Nord, Flur 3 Flurstück 264/1-6 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Zeitraum die im Betreff genannten Flurstücke dem BKRZ-Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können, um den Bau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt-Harheim zu ermöglichen. Wir bitten weiterhin um Information zum Fortgang des Verfahrens bzgl. der in der Stellungnahme des Magistrats ST455 vom 27.2.2017 getroffenen Feststellung, dass dem Bau eines neuen Gerätehauses der rechtsgeschäftliche Erwerb des im städtischen Eigentums befindlichen Grundstücks durch das BKRZ voraus gehen muss. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Begründung des Antrags OF36/14 vom 22.10.2016: " Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Der dazu erforderliche Raumbedarf lässt sich auf dem vorhanden Grundstück nicht realisieren und macht schon daher einen Neubau auf einem Ausweichgrundstück notwendig/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1158 2019 Die Vorlage OF 170/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Saalbau Griesheim

01.02.2019 | Aktualisiert am: 10.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 925/6 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei am Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die lokale Partnerschaft Griesheim Mitte und das 16.Polizeirevier. 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a. Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wieviele Vermietungen davon wurden von der Stadt subventioniert, bzw. wieviele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wieviele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b. Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden, wiederum aufgeschlüsselt nach den o.a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c. Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau die Wirksamkeit der Maßnahmen? d. Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl der Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier, während der größere Gruppen stark Angetrunkener bis 6 Uhr morgens um das Bürgerhaus herum die Straßen (und die Fahrbahnen) bevölkerten. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Portrait-Fotos von Politikern) gezeigt. Am Sonntag darauf war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omega-Brücke / Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4271 2019 Die Vorlage OF 925/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?

01.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge insbesondere in Halteverbotszonen abgeschleppt werden. 2. im Falle, dass 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden. 3. welche Indikatoren der Magistrat für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie der Magistrat damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird. 4. wie der Magistrat seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt. 5. welche Alternativen der Magistrat sieht, sollte sich die Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohner*innen über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohner*innen weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiele jüngster Zeit seien die OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße sowie die OF zur Feuerwehrzufahrt der Fürstenberger Straße 168 aus dieser Sitzung genannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4260 2019 Die Vorlage OF 753/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 FDP und LINKE.

Partei: GRÜNE

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