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Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das 20. Bernemer Weinfest 2025 zu unterstützen, da die Kosten für den ehrenamtlichen Verein zu hoch sind. Dies soll eine Absage des Festes verhindern und die Sicherheit gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. auszuzahlen.

Begründung

Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des 20. Bernemer Weinfestes 2025 zu verhindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6806Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen
    Direktanregung
  2. 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1394Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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