KNUT ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den aktuellen On-Demand-Tarif beizubehalten, um Zusatzkosten für Fahrgäste zu vermeiden und die Betriebsqualität zu sichern. Eine Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist technisch nicht umsetzbar und könnte negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Nutzung des Angebots haben.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind nicht bekannt. Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab.
Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand-Verkehre sind jedoch bewusst oberhalb der ÖPNV-Tarife und unterhalb der Taxipreise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde.
Der überwiegende Teil der KNUT-Nutzer:innen verfügt zudem über Zeitkarten. Für diese entfällt bereits entsprechend der Grundpreis. Hierzu zählt auch das Deutschlandticket, welches seit Einführung im Juni 2023 als Zeitkarte akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Ein zusätzlicher Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kundinnen und Kunden nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer:innen, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kundinnen und Kunden nicht über die App verfügen.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der aktuelle On-Demand-Tarif - bestehend aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis - die erweiterten Leistungen des Angebots KNUT sachgerecht abbildet und entsprechend genehmigt ist. Eine Anwendung des reinen ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ausschließlich für die ersetzten Nachfahrten ist technisch derzeit nicht umsetzbar und müsste zudem auf anderer Ebene beschlossen werden. Auch der Entfall des Komfortzuschlags hätte weitreichende negative Folgen, denn er würde die Zahlungsabwicklung bei Kurzstrecken erheblich erschweren, bestimmte Kund:innengruppen ausschließen und die Betriebsqualität durch Fehlnutzung und steigende No-Show-Raten gefährden. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des bestehenden Tarifsystems vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2024OMOM 5449Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse „KNUT“Direktanregung
- 8. November 2024STST 1928Künftiger Betrieb der On-Demand-Busse „KNUT“Stellungnahme
- 5. Mai 2025OFOF 1062/10„KNUT“ ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025OMOM 6966„KNUT“ ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeidenDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1559KNUT ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab