Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, antisemitische Vorfälle im Rahmen des System Change Camps aufzuarbeiten und rechtliche sowie ordnungspolitische Maßnahmen zu prüfen. Dies geschieht im Interesse des Schutzes der demokratischen Grundwerte und der jüdischen Gemeinde in Frankfurt.
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert,
- umgehend aufzuarbeiten und zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des System Change Camps im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden;
- zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist;
- darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die Jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben;
- mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten;
- Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch:
- Schulungen für Ordnungsbehörden,
- enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz,
- klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum;
- zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können;
- darzulegen, warum - trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten - die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt;
- darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen.
Begründung
Es besteht öffentliches Interesse. Im Rahmen des System Change Camp kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen einem Ortsbeiratsmitglied vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die Jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass - trotz dieser offen erkennbaren Verstöße - die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keine Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren, obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Es verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen Jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2025Sie sind hierOMOM 7377Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und KonsequenzenDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 53Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und KonsequenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0