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Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, antisemitische Vorfälle während des System Change Camps aufzuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hintergrund sind mehrere antisemitisch motivierte Straftaten, die während des Events nicht ausreichend verfolgt wurden.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des "System Change Camps" im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum - zudem zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einsüchterungseffekten die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen.

Begründung

Öffentliches Interesse Im Rahmen des *System Change Camp* kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen der Antragstellerin vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass trotz dieser offen erkennbaren Verstöße die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keinerlei Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren - obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Dies verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. August 2025Sie sind hier
    OFOF 1093/9Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. September 2025OMOM 7344Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9Direktanregung
  3. 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1967Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7344 2025 Die Vorlage OF 1093/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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