Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Auswahl und Errichtung neuer Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9. Die AG Trinkbrunnen prüft verschiedene Standorte, wobei vorrangig Orte ohne direkten Wasserzugang berücksichtigt werden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Standorte kann aufgrund interner Abstimmungen und Priorisierungen in der Innenstadt nicht zeitnah garantiert werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Ortsbeiratsanregung -OM 6572- wird um eine Stellungnahme zum aktuellen Verfahren zur Auswahl und Errichtung sowie Förderung neuer Trinkbrunnen gebeten. Nachfolgend möchte der Magistrat eine Übersicht über den bestehenden Prozess geben und die Berücksichtigung der vom Ortsbeirat 9 vorgeschlagenen Standorte erläutern.
Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre.
Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024 (ST 2149) geschildert, werden bei der Auswahl neuer Standorte unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich viele Touristen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat.
Die Stadt Frankfurt am Main hat den Fördertopf der Trinkbrunnen aus der hessischen Klimarichtlinie intensiv in Anspruch genommen. Für Klimakommunen wie Frankfurt am Main beliefen sich die Fördermittel für Trinkbrunnen in der Vergangenheit auf 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Allerdings hat die WI-Bank aktuell einen Antragsstopp für diese Fördermittel verhängt. Zudem wird die Klimarichtlinie zum 01.07.2025 novelliert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über den zukünftigen Fördersatz getroffen werden kann. Ob künftig entsprechende Fördergelder zur Verfügung stehen, bleibt abzuwarten.
Die angesprochenen Etatanregungen können nicht für den Ortbezirk 9 verwendet werden, da diese ausschließlich für Ortsbezirke ohne vorhandene Brunnen vorgesehen sind. Durch den bereits realisierten Standort im Niddatal entspricht der Ortsbezirk 9 also nicht den Kriterien für die Etatanregung. Derzeit können Trinkbrunnen aus dem städtischen Klimaprogramm Klimawandelanpassung/Infrastruktur finanziert werden.
Bezüglich der vom Ortsbeirat 9 vorgeschlagenen Standorte möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass diese auf der Prüfliste geführt werden. Für den Ortsbezirk 9 umfasst die Prüfliste bereits folgende Standorte: Mierendorffstraße, Marbachweg, Dornbuschkirche, Spielplatz Kirschenwäldchen, Spielplatz am Wasserturm, U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" und Ginnheimer Hohl. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Standorte und der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung nicht zugesichert werden. Zudem stehen derzeit vorrangig innenstadtnahe Standorte im Fokus, die eine geringere Nähe zu Wohnsiedlungen aufweisen. Der Magistrat möchte an dieser Stelle aber betonen, dass der Ortsbezirk 9 in den Planungen berücksichtigt wird und eine ausgewogene, flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Trinkbrunnen angestrebt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2020OFOF 889/9Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. September 2021OMOM 752Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?Direktanregung
- 14. März 2022OFOF 234/9Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktstelle: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022EAEA 167Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenEtatanregung
- 5. November 2024OMOM 6031TrinkbrunnenDirektanregung
- 16. Dezember 2024STST 2149TrinkbrunnenStellungnahme
- 4. Februar 2025OFOF 945/9Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025OMOM 6572Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 14. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 235 WochenSTST 591Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab