Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)

Vorlagentyp: STMagistrat
199 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Ginnheimer Hohl per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563

Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl" (ehemals Wasserlauf "Weeth") Mainova betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und Besucher der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 3. Mai 2017OFOF 270/9Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 18. Mai 2017VV 453Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Anfrage
  3. 25. August 2017Sie sind hier
    STST 1563Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)
    Stellungnahme
  4. 10. Oktober 2020OFOF 889/9Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageOrtsbeiratsantrag · BFF
  5. 29. Oktober 2020VV 1823Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageAnfrage
  6. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 495Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageStellungnahme
  7. 9. Juni 2021OFOF 44/4Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?Ortsbeiratsantrag · dFfm
  8. 14. September 2021OMOM 752Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?Direktanregung
  9. 14. März 2022OFOF 234/9Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktstelle: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  10. 24. März 2022EAEA 167Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenEtatanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen