Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Günthersburghöfe vollständig entwickeln

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zur Entwicklung der Günthersburghöfe fordert die unverzügliche Wiederaufnahme der Planungsmaßnahmen, um günstigeren Wohnraum in Frankfurt zu schaffen. Der Antrag berücksichtigt die Notwendigkeit einer effizienten Flächennutzung und den Erhalt ökologischer Standards, um eine hohe Lebensqualität zu garantieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 27.01.2027.Warum?

Friedberger Landstraße — 38 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Die Antwort per E-Mail bekommen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der Günthersburghöfe unverzüglich wieder aufzunehmen und das Bebauungsplanverfahren Nr. 880 "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" zeitnah fortzuführen. Dabei gelten folgende Maßgaben:

  1. Grundlage ist der bis Ende 2020 erarbeitete Planungsstand für das gesamte Plangebiet. Die wesentlichen Ziele eines dichten, gemischt genutzten Quartiers mit bis zu 1.500 Wohneinheiten und drei Grünzügen sind beizubehalten. Anpassungen sind auf das rechtlich, fachlich und wirtschaftlich erforderliche Maß zu begrenzen. Ein vollständiger planerischer Neustart ist zu vermeiden.
  2. Sollte die Entwicklung des gesamten Plangebiets nicht weiterverfolgt werden, darf sich die bauliche Entwicklung nicht auf die weitgehend bebauten und befestigten Flächen im südlichen und südwestlichen Teil des Areals beschränken. Zusätzlich sind die nördlich anschließenden Bereiche entlang der Friedberger Landstraße einzubeziehen, die in Anlage 2 zur Stellungnahme ST 2330/2022 als "überwiegend unversiegelt und verdichtet mit Gehölzbestand" dargestellt sind.

Die genannten Bereiche sind gemeinsam als Ausgangspunkt für die weitere bauliche Planung zugrunde zu legen. Ihre tatsächlichen Boden- und Freiraumfunktionen sowie zwingende rechtliche Anforderungen sind dabei zu prüfen und zu berücksichtigen.

Eine Beschränkung auf Teilflächen muss mit einer hohen städtebaulichen Dichte auf den verbleibenden Bauflächen verbunden sein. Eine kleinere Baufläche darf nicht zusätzlich mit einer geringeren baulichen Ausnutzung einhergehen. Gebäudehöhen, Baukörper und Nutzungsverteilung sind entsprechend auszurichten. Erforderliche Abweichungen von diesen Vorgaben sind konkret zu begründen.

  1. Eine kompakte Bebauung in Anlehnung an das Nordend ist mit qualitätsvollen, dauerhaft öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen zu verbinden. Das Konzept der drei Grünzüge ist als Grundlage fortzuführen. Kaltluftentstehung und -transport, Durchlüftung und sommerlicher Hitzeschutz sind anhand vorhandener, erforderlichenfalls aktualisierter Untersuchungen zu berücksichtigen. Gebäudeanordnung, Öffnungen, Baumerhalt, klimaangepasste Begrünung und Regenwasserrückhalt sind aufeinander abzustimmen.
  2. Bau- und Finanzierungskosten, Erschließung und soziale Infrastruktur sind gemeinsam mit Eigentümern und möglichen Vorhabenträgern zu aktualisieren. Kommunale Zusatzanforderungen sind hinsichtlich ihrer Kostenwirkung und ihres Nutzens zu überprüfen. Neben vielfältigem Wohnraum sind wohnverträgliches Gewerbe, Nahversorgung und bedarfsgerechte soziale Angebote vorzusehen. Belastbare Gutachten sind weiterzuverwenden; notwendige Planungsarbeiten und Umsetzungsvorbereitungen sind möglichst parallel durchzuführen.
  3. Innerhalb von drei Monaten ist der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht vorzulegen. Dieser soll die vorgesehene Flächenkulisse, das erreichbare Wohnungsbaupotenzial, die Dichtekennwerte, erforderliche Aktualisierungen, Umsetzungshindernisse und konkrete Meilensteine bis zum Satzungsbeschluss und zur Realisierung enthalten. Die Flächenabgrenzung ist kartografisch darzustellen; Abweichungen von den vorstehenden Vorgaben sind zu begründen.

Begründung

Frankfurt wächst und braucht dringend zusätzlichen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum. Menschen müssen hier nicht nur arbeiten, sondern auch wohnen, Familien gründen und ihren Lebensmittelpunkt gestalten können. Dafür braucht es lebendige Quartiere, die Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung verbinden. Die Günthersburghöfe bieten mit rund 16,6 Hektar ein bedeutendes innerstädtisches Entwicklungspotenzial. Der ursprüngliche Ansatz sah bis zu 1.500 Wohnungen und drei Grünzüge vor. Nach Angaben des Stadtplanungsamts war der Bebauungsplanentwurf im Dezember 2020 fertig erarbeitet. Auf diesen Vorleistungen ist aufzubauen, statt erneut bei null zu beginnen.

Vorrangiges Ziel bleibt die Entwicklung des gesamten Plangebiets. Dies bedeutet keine vollständige Bebauung, sondern eine abgestimmte Planung von Wohnungen, Arbeitsmöglichkeiten, Infrastruktur und öffentlichen Freiräumen. Sollte stattdessen eine Teilflächenentwicklung verfolgt werden, sind neben den weitgehend bebauten und befestigten Flächen auch die in Ziffer 2 genannten westlichen Bereiche entlang der Friedberger Landstraße einzubeziehen. Zugleich ist auf den verbleibenden Bauflächen eine hohe städtebauliche Dichte vorzusehen. Eine kleinere Bauflächenkulisse darf nicht zusätzlich mit einer geringeren baulichen Ausnutzung einhergehen.

Die Unterscheidung zwischen tatsächlicher Bodenversiegelung und planerischer Bauflächenabgrenzung ist dabei wesentlich. Neben weitgehend bebauten und befestigten Flächen bestehen im westlichen Plangebiet überwiegend unversiegelte, jedoch verdichtete und mit Gehölzen bestandene Bereiche. Ihre Bodeneigenschaften sind differenziert zu bewerten; sie dürfen nicht allein wegen fehlender Vollversiegelung pauschal aus der Entwicklung ausgeschlossen werden.

Hohe Dichte und Lebensqualität sind gemeinsam zu planen: durch gut angeordnete Baukörper, geeignete Durchlüftung, nutzbare Freiräume, schattenspendende Bäume und eine leistungsfähige Regenwasserbewirtschaftung. So kann innerstädtischer Wohnungsbau mit ökologischer Qualität und wirtschaftlicher Tragfähigkeit verbunden werden.

Notwendige Aktualisierungen des Bebauungsplans müssen der Realisierung dienen und dürfen keine weitere unbefristete Warteschleife auslösen. Frankfurt braucht zusätzliche Wohnungen und lebenswerte Stadträume. Dafür sind ein klarer Planungsauftrag und ein überprüfbarer Zeitplan erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2022STST 2330Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen LungeStellungnahme
  2. 29. Oktober 2026Sie sind hier
    NRNR 98Günthersburghöfe vollständig entwickeln
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen