Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ginnheimer Hohl per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 entstanden aus Vorlage: OF 270/9 vom 03.05.2017
Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl" (ehemals Wasserlauf der "Weeth") Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in der Ginnheimer Hohl, gegenüber des Supermarktes, einen öffentlichen Trinkbrunnen einzurichten.
Begründung: An dieser Stelle gab es früher den Trinkbrunnen, welcher aus dem Wasserlauf der "Weeth" gespeist wurde. Dieser Trinkbrunnen ist auf vielen historischen Bildern Ginnheims abgebildet und war neben dem Kirchplatz eines der Wahrzeichen im Stadtteil. Wenn an gleicher oder ähnlich gelagerter Stelle ein neuer Trinkbrunnen eingerichtet werden würde, evtl. sogar in historisch angelehnter Ausführung, gäbe dies Ginnheim einen Teil seines ursprünglichen Charakters zurück und würde gleichzeitig den Menschen an heißen Sommertagen die Gelegenheit bieten, sich durch das Wasser zu erfrischen. Im Rahmen der Vorstellung des Klimaplanatlas im Ortsbeirat 9 durch das Umweltamt wurde deutlich, dass durch eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen wertvolle Beiträge für die Verbesserung der Lebensqualität und der Umwelt im gesamten städtischen Bereich geleistet werden können. Ein Trinkwasserbrunnen, welcher den Menschen zur Verfügung steht, würde sicherlich gut angenommen und könnte deutliche machen, in wie vielen unterschiedlichen Arten es möglich ist, die erwartete Situation in Bereichen mit prognostiziertem Überhitzungspotenzial abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Mai 2017OFOF 270/9Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 18. Mai 2017Sie sind hierVV 453Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Anfrage
- 25. August 2017STST 1563Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)Stellungnahme
- 10. Oktober 2020OFOF 889/9Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. Oktober 2020VV 1823Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageAnfrage
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 495Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageStellungnahme
- 9. Juni 2021OFOF 44/4Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?Ortsbeiratsantrag · dFfm
- 14. September 2021OMOM 752Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?Direktanregung
- 14. März 2022OFOF 234/9Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktstelle: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022EAEA 167Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice TrinkbrunnenEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen