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Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

Details im PARLIS OF_914-9_2025
23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

Details im PARLIS OM_6411_2025
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen

Details im PARLIS ST_769_2025
10.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

Details im PARLIS OF_1040-9_2025
18.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

Details im PARLIS OF_1058-9_2025
04.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

Details im PARLIS OM_7320_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 914/9 vom 12.01.2025

Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann; 2. ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des Ortsbeirats 3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des Hessischen Rundfunks zu verlegen, möglich wäre; 3. welche alternativen Querungshilfen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht infrage kommt.

Begründung:

Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1