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Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage

Vorlagentyp: STMagistrat
197 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Mainova AG informiert über den aktuellen Stand der Trinkbrunnen in Frankfurt am Main. Es sind bereits drei Brunnen in Betrieb, ein vierter ist in Planung, und zwei weitere sollen folgen. Die Stadt prüft zudem neue Standorte, wobei Ginnheimer Hohl derzeit nicht berücksichtigt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Mainova AG betreibt drei öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Bestandteil des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Aktuell befindet sich ein vierter Trinkbrunnen vor der Inbetriebnahme (Alfred-Brehm-Platz). Zwei weitere Trinkbrunnen befinden sich in Planung (Kaiserstraße 74-76 sowie Kaiserstraße/Gallusanlage). Deren Bau ist für Frühjahr 2021 nach dem Frost vorgesehen. Darüber hinaus werden momentan weitere Standorte im Stadtgebiet von Frankfurt geprüft. Die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) befindet sich hierfür in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Neue Trinkbrunnen auf Plätzen und in Grünanlagen verschiedener Stadtteile sind konkret in Planung, allerdings gehört der Standort Ginnheimer Hohl noch nicht dazu. Die Standortwahl richtet sich nach Einschätzung des Umweltamtes u.a. danach, wie stark der Bereich überhitzt ist, ob viel Publikumsverkehr herrscht und ob die Umsetzung technisch möglich ist. Gerne können konkrete Standortvorschläge wie die Ginnheimer Hohl über das Stadtplanungsamt zur Abstimmung mit der NRM gebracht werden. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Gerne unterstützt Mainova die Stadt Frankfurt am Main beratend mit ihrer bisher gesammelten Erfahrung und Expertise. Darüber hinaus können bei konkretem Bedarf Dienstleistungen, wie die Prüfung ausgewählter Standorte bis hin zu Kostenvoranschlägen oder auch die Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen im Auftrag der Stadt, durchgeführt werden. Hierfür ist es nötig, dass die Stadt Frankfurt am Main die Mainova AG bzw. Ihre Tochtergesellschaft NRM Netzdienste RheinMain offiziell mit der entsprechenden Dienstleistung beauftragt und entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich auf Basis bisheriger Erfahrungswerte Baukosten inkl. Trinkbrunnen, Montage und Inbetriebnahme von bis zu 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Die Betriebskosten liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2017VV 453Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Anfrage
  2. 25. August 2017STST 1563Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)Stellungnahme
  3. 10. Oktober 2020OFOF 889/9Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageOrtsbeiratsantrag · BFF
  4. 29. Oktober 2020VV 1823Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageAnfrage
  5. 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 197 Wochen
    STST 495Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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