Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Erfahrungen mit den bisherigen Trinkbrunnen in Frankfurt am Main gebeten, um die Umsetzbarkeit eines neuen Trinkbrunnens in der Ginnheimer Hohl zu prüfen. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über Funktion, Akzeptanz und Betriebskosten geben.
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ginnheimer Hohl per E-MailFragen an den Magistrat
- Hat der Betrieb der in der Stellungnahme vom 25.08.2017, ST 1563, genannten Brunnen Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehenden Betriebskosten im laufenden Betrieb erbracht und sind diese Erfahrungen anschließend ausgewertet worden?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Was bedeutet ein etwaiges Ergebnis in Bezug auf die Umsetzbarkeit eines Trinkbrunnens in der Ginnheimer Hohl?
Kontext
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, welche neuen Informationen im Sinne des Auskunftsersuchens vom 18.05.2017, V 453, bezüglich der Erkenntnisse aus dem Betrieb der bisherigen Trinkbrunnen in der Stadt vorliegen. Insbesondere sind die folgenden Fragen von Bedeutung:
Begründung
Der Magistrat wollte gemäß der Stellungnahme vom 25.08.2017, ST 1563, für eine Beantwortung der in dem Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453, gestellten Anfrage bezüglich der Einrichtung des Trinkbrunnens erst die Ergebnisse aus dem Betrieb der drei bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Trinkbrunnen in der Stadt abwarten, um dann eine Einschätzung abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Mai 2017OFOF 270/9Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 18. Mai 2017VV 453Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf der „Weeth“)Anfrage
- 25. August 2017STST 1563Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)Stellungnahme
- 10. Oktober 2020OFOF 889/9Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. Oktober 2020Sie sind hierVV 1823Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageAnfrage
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 495Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - SachstandsnachfrageStellungnahme
- 4. Februar 2025OFOF 945/9Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025OMOM 6572Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen