Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird geladen zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für neue Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 lautet. Es wird insbesondere um Auskunft zu den bereits 2022 und 2017 vorgeschlagenen Standorten vor der Dornbuschkirche und im Ginnheimer Hohl gebeten. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für die Umsetzung der Trinkbrunnen Fördermittel aus der hessischen Klimarichtlinie beantragt werden können, die bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt. Als Klima-Kommune hätte Frankfurt sogar Anspruch auf eine 100%-Förderung. Können mit den von den Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Mitteln noch mehr Trinkbrunnen in den Stadtteilen errichtet werden.
Begründung
Bisher gibt es im Ortsbezirk 9 nur einen Trinkbrunnen im Volkspark Niddatal. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der EA 167/22 des OBR9 wie auch anderen Anträgen für Trinkbrunnen aus anderen Ortsbezirken mit der Maßgabe zugestimmt, "dass insgesamt 208.000 € für Trinkbrunnen in den Ortsbezirken zur Verfügung gestellt werden, in denen weder bereits welche vorhanden noch aktuell deren Errichtung geplant sind. Die Brunnen sind möglichst gleichmäßig zu verteilen." Die Auskunft in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 an den OBR16 schildert das aktuelle Vorgehen des Magistrats bei der Planung neuer Trinkbrunnen: Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet. Aus dieser Antwort wird jedoch nicht deutlich, inwiefern die Vorschläge aus den Jahren 2017 und 2022 mittlerweile ämterübergreifend geprüft wurden oder auf welcher Stelle in der Prioritätenliste sie sich bei erfolgtem positivem Prüfergebnis nun befinden. Es wäre begrüßenswert, wenn zu diesen wie auch anderen Klimaanpassungsmaßnahmen wie etwa der Umgestaltung von Plätzen, mehr Transparenz hergestellt würde, damit die Ortsbeiräte und die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen nicht alle einzeln erfragen müssen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme