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Trinkbrunnen

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Die Einführung von Trinkwasserbrunnen in Frankfurt am Main wird als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen. Der Magistrat hat den Standort des Ortsbeirats bereits in eine Liste potenzieller Standorte aufgenommen und wird die Umsetzung in Kooperation mit relevanten Ämtern planen. Dies soll den Zugang zu Trinkwasser verbessern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Trinkwasserbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel.

Der Magistrat hat den vom Ortsbeirat 16 vorgeschlagenen Standort bereits mit in die umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden.

Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Dezember 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 6031 — Direktanregung vom 5. November 2024.

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